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[Allg] Versorgungsausgleich Neuberechnung nach Anhebung des Pensionsalters

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was_guckst_du:
...ist denn die restliche Zeit nach Ehescheidung bis zur Pensionierung überhaupt von Belang, wenn es doch nur um den Ausgleich der erworbenen Renten/Pensionsansprüche für die Ehezeit geht?..

Zauberberg:

--- Zitat von: was_guckst_du am 05.05.2021 08:13 ---...ist denn die restliche Zeit nach Ehescheidung bis zur Pensionierung überhaupt von Belang, wenn es doch nur um den Ausgleich der erworbenen Renten/Pensionsansprüche für die Ehezeit geht?..

--- End quote ---

Die Gesamtzeit ist halt der Teiler, welcher bis zum 65 LJ genommen wurde, was ja nunmehr 67 LJ sind und somit um 2 Jahre größer !

WasDennNun:

--- Zitat von: Zauberberg am 05.05.2021 08:42 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 05.05.2021 08:13 ---...ist denn die restliche Zeit nach Ehescheidung bis zur Pensionierung überhaupt von Belang, wenn es doch nur um den Ausgleich der erworbenen Renten/Pensionsansprüche für die Ehezeit geht?..

--- End quote ---

Die Gesamtzeit ist halt der Teiler, welcher bis zum 65 LJ genommen wurde, was ja nunmehr 67 LJ sind und somit um 2 Jahre größer !

--- End quote ---
Aber ist den der Faktor mit dem du jährlich deine Pensionsansprüche erwirbst geändert worden?
Bekommst du durch die 2 Jahre mehr arbeiten, den mehr Pension?

Zauberberg:

--- Zitat von: WasDennNun am 05.05.2021 08:50 ---
--- Zitat von: Zauberberg am 05.05.2021 08:42 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 05.05.2021 08:13 ---...ist denn die restliche Zeit nach Ehescheidung bis zur Pensionierung überhaupt von Belang, wenn es doch nur um den Ausgleich der erworbenen Renten/Pensionsansprüche für die Ehezeit geht?..

--- End quote ---

Die Gesamtzeit ist halt der Teiler, welcher bis zum 65 LJ genommen wurde, was ja nunmehr 67 LJ sind und somit um 2 Jahre größer !

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Aber ist den der Faktor mit dem du jährlich deine Pensionsansprüche erwirbst geändert worden?
Bekommst du durch die 2 Jahre mehr arbeiten, den mehr Pension?

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 :) 8) Das wäre ja klasse ... natürlich nicht ! .... nur sind es definitiv 2 Jahre mehr ...das ist Fakt ! ...und wenn ein Teiler größer wird, ist das Ergebnis kleiner, was ich nicht schlecht finde !

was_guckst_du:
...ist der Versorgungsausgleich zwischen 2 Beamten berechnet worden oder ist ein Rentenempfänger dabei...

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