Autor Thema: [Allg] Versorgungsausgleich Neuberechnung nach Anhebung des Pensionsalters  (Read 13872 times)

Zauberberg

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...genau diese Situation hatte ich vor vielen Jahren auch...zum Glück nur drei Jahre als junger Inspektor verheiratet...

...damals wurden meine in den drei Jahren erreichten Pensionsansprüche errechnet und durch zwei geteilt...das war damals ein Betrag von 150 DM...also ca. 75 € dem Rentenkonto meiner Ex gutgeschrieben..

..der eigentliche Knaller bei dieser Geschichte ist allerdings, dass diese 75 € mit der Zeit bis zu deiner Pensionierung anwachsen und war in Höhe der jeweiligen Besoldungssteigerungen (Beförderungen zählen nicht dazu)...da kann sich der Betrag nach 30 Jahren auch schonmal verdoppeln...

Du machst ja Mut !




Zauberberg

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Die Abänderung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich kann hier nach § 51 VersAusglG i.V.m. §§225 und 226 FamFG erfolgen. Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Beginn des Ruhestandes des Verpflichteten gestellt werden. Demzufolge muss man sich bis dahin gedulden und die Veränderungen der Rechtslage beobachten.

Danke für die Info !
Gibt es den Stellen die sowas vorher genau berechnen können ?
Wie oben geschieben soll sich der Wert ja durch die Steigerung der Besoldungstabellen erhöhen, was ja nicht so schön wäre, da läst man es doch lieber unangetastet.
Überschlägig wären es bei mir statt 140 Euro, dann 135 Euro, also nicht die Welt, aber bei bis zu Verdoppelung bei Erhöhung der Besoldungstabellen....wow !
Höchst Ungerecht, da meine Ex Frau jetzt nach dem Studium locker doppelt so viel wie ich verdient und der Ausgleich, der zu 100 % auf mich geht, mich und meine jetzige Frau trifft, aber mein Ex es nicht mal bemerkt auf dem Konto !

Organisator

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Höchst Ungerecht, da meine Ex Frau jetzt nach dem Studium locker doppelt so viel wie ich verdient und der Ausgleich, der zu 100 % auf mich geht, mich und meine jetzige Frau trifft, aber mein Ex es nicht mal bemerkt auf dem Konto !

Also hättest Du wohl länger verheiratet bleiben müssen. Oder keine Studentin heiraten?

Zauberberg

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Höchst Ungerecht, da meine Ex Frau jetzt nach dem Studium locker doppelt so viel wie ich verdient und der Ausgleich, der zu 100 % auf mich geht, mich und meine jetzige Frau trifft, aber mein Ex es nicht mal bemerkt auf dem Konto !

Also hättest Du wohl länger verheiratet bleiben müssen. Oder keine Studentin heiraten?

Ich war leider zu lange verheiratet !
Wer denkt bei der Heirat an Scheidung oder sogar daran, dass man eine Studentin heiratet die nichts zu Versorgungsausgleich beiträgt ! Sowas sieht man durch die rosarote Brille nicht. Wäre fair gewesen, dass sie in Erwartung des hohen Verdienstes verzichtet hätte, aber was ist bei einer Scheidung fair ?

Bastel

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Höchst Ungerecht, da meine Ex Frau jetzt nach dem Studium locker doppelt so viel wie ich verdient und der Ausgleich, der zu 100 % auf mich geht, mich und meine jetzige Frau trifft, aber mein Ex es nicht mal bemerkt auf dem Konto !

Also hättest Du wohl länger verheiratet bleiben müssen. Oder keine Studentin heiraten?

Ich war leider zu lange verheiratet !
Wer denkt bei der Heirat an Scheidung oder sogar daran, dass man eine Studentin heiratet die nichts zu Versorgungsausgleich beiträgt ! Sowas sieht man durch die rosarote Brille nicht. Wäre fair gewesen, dass sie in Erwartung des hohen Verdienstes verzichtet hätte, aber was ist bei einer Scheidung fair ?

Suche dir halt auch so einen gut dotierten Posten. Dann juckt es dich auch nicht mehr... Wobei, was erhält der Expartner eigentlich bei Beamten? Prozentpunkte von der Pension oder wird ein € Betrag festgelegt? Bei ersterem würde Sie ja auch von Beförderungen profitieren.

was_guckst_du

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...hinterher ist man immer schlauer...man hätte in dieser Konstellation im Scheidungsverfahren den Antrag stellen können, auf den eigentlich verpflichteten Versorgungsausgleich aus Billigkeitsgründen  zu verzichten...

Bergründung:
ein wirklicher Nachteilsausgleich ist nicht vorzunehmen, weil deine EX als Studentin ja nicht ehebingt im Vergleich zu dir eine Versorgungslücke aufbaut, sondern durch das (durch dein Einkommen finanzierte) Studium ja eigentlich die Voraussetzung für einen späteren hohen Aufbau der eigenen Rentenansprüche geschaffen wird.

Dies habe ich seinerzeit auch erst Jahre nach Rechtskraft des Veersorgungsausgleichs erfahren und meiner EX war das auch nicht bewußt.
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

was_guckst_du

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Suche dir halt auch so einen gut dotierten Posten. Dann juckt es dich auch nicht mehr... Wobei, was erhält der Expartner eigentlich bei Beamten? Prozentpunkte von der Pension oder wird ein € Betrag festgelegt? Bei ersterem würde Sie ja auch von Beförderungen profitieren.

Beamte erhalten einen ausgerechneten Betrag, der an den prozentualen Gehaltssteigerungen (nicht Beförderungen) teilnimmt (der empfangende Teil bekommt trotzdem nicht mehr als die Höchstpension von 71,x%)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Zauberberg

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...hinterher ist man immer schlauer...man hätte in dieser Konstellation im Scheidungsverfahren den Antrag stellen können, auf den eigentlich verpflichteten Versorgungsausgleich aus Billigkeitsgründen  zu verzichten...

Bergründung:
ein wirklicher Nachteilsausgleich ist nicht vorzunehmen, weil deine EX als Studentin ja nicht ehebingt im Vergleich zu dir eine Versorgungslücke aufbaut, sondern durch das (durch dein Einkommen finanzierte) Studium ja eigentlich die Voraussetzung für einen späteren hohen Aufbau der eigenen Rentenansprüche geschaffen wird.

Dies habe ich seinerzeit auch erst Jahre nach Rechtskraft des Veersorgungsausgleichs erfahren und meiner EX war das auch nicht bewußt.

Genauso war es bei mir und ihr ! Jetzt ist es nicht mehr möglich ! Mache auch meine Anwältin dafür verantwortlich. Für das Kleingeld was ich da gezahlt habe, hätte Sie mich ruhig aufklären können.

Zauberberg

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Suche dir halt auch so einen gut dotierten Posten. Dann juckt es dich auch nicht mehr... Wobei, was erhält der Expartner eigentlich bei Beamten? Prozentpunkte von der Pension oder wird ein € Betrag festgelegt? Bei ersterem würde Sie ja auch von Beförderungen profitieren.

Beamte erhalten einen ausgerechneten Betrag, der an den prozentualen Gehaltssteigerungen (nicht Beförderungen) teilnimmt (der empfangende Teil bekommt trotzdem nicht mehr als die Höchstpension von 71,x%)

Danke !

Den Betrag kenne ich ja, wäre schön wenn es da so ein Rechner geben würde der es hochrechnet, aber ich denke das würde nur schmerzen !
Bin gespannt, werde mit 58 Jahren das erste Mal bei der Stelle für die Pensionsberechnung vorsprechen dürfen, aml sehen was da rauskommt !

Anditee60

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Also in NRW hast du Anspruch auf Versorgungsauskunft ab 55 Jahren. Da ist auch genau die Erhöhung des berechneten Versorgungsabschlages durch die Besoldungserhöhungen berechnet. Das ist auch nicht die Welt, bei den geringen Erhöhungen. Statt 400 stehe ich nach 18 Jahren bei 528. Gemessen an der Veränderung der Besoldung (ich war zum Zeitpunkt der Scheidung schon in A13) sind das Peanuts. Aber Beförderungen oder spätere Dienstaltersstufen werden eh nicht berücksichtigt.

Aber was sollte sich ändern? Der Ausgleich wurde auf Basis von 65 Jahren berechnet. Mit 67 Jahren hast du ja keinen geringeren Pensionsanspruch als mit 65, eher vielleicht höher, wenn du die Höchstversorgung mit 65 noch nicht erreicht hättest. Also dein Vorteil, denn es wird ja nicht neuberechnet.

Interessant wäre es, wenn du z.B. aus gesundheitlichen Gründen vorher ausscheidest und den seinerzeit angenommen Beitrag nicht erreichst. Dann könntest du vor der Pensionierung einen Antrag auf Herabsetzung stellen. Meines Wissens muss die zu erwartende Pension aber um 10% niedriger sein als angenommen.

Gehst du freiwillig vorher und nimmst Abzüge freiwillig in Kauf, erfolgt keine Neuberechnung, denn das ist dann dein Privatvergnügen.

Fazit: Bei der von die beschriebenen Konstellation ändert sich gar nichts. Außer, das je früher du gehst, dir die Kohle abgezogen wird, deine EX aber nix davon hat. Denn die kriegt erst den Betrag, wenn sie selbst rentenberechtigt ist. Es freut sich daher nur dein Dienstherr in der Zwischenzeit. Er zieht ab und zahlt an keinen aus.

Sollte deine EX Leistungen beziehen, verstirbt aber innerhalb von 36 Monaten des Leistungsbezuges wird auf Antrag der Versorgungsausgleich aufgehoben. Das gönnen wir aber doch nicht unserer EX, ich zumindest nicht.

Einen Teil der Lücke habe ich einfach zugeriestert und so werde ich auch kaum auf etwas verzichten müssen.

mecki111

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Die Abänderung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich kann hier nach § 51 VersAusglG i.V.m. §§225 und 226 FamFG erfolgen. Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Beginn des Ruhestandes des Verpflichteten gestellt werden. Demzufolge muss man sich bis dahin gedulden und die Veränderungen der Rechtslage beobachten.

Danke für die Info !
Zitat
Gibt es den Stellen die sowas vorher genau berechnen können ?
Wie oben geschieben soll sich der Wert ja durch die Steigerung der Besoldungstabellen erhöhen, was ja nicht so schön wäre, da läst man es doch lieber unangetastet.
Überschlägig wären es bei mir statt 140 Euro, dann 135 Euro, also nicht die Welt, aber bei bis zu Verdoppelung bei Erhöhung der Besoldungstabellen....wow !
Höchst Ungerecht, da meine Ex Frau jetzt nach dem Studium locker doppelt so viel wie ich verdient und der Ausgleich, der zu 100 % auf mich geht, mich und meine jetzige Frau trifft, aber mein Ex es nicht mal bemerkt auf dem Konto !

Lässt sich überschlägig berechnen. Die Differenz muss mindestens 5% des Ausgleichsbetrages übersteigen; das wären hier 7 €. Wenn der Unterschied durch die um 2 Jahre erhöhte Gesamtzeit wie beschrieben nur 5 @ ausmacht, ist der Antrag nicht zulässig.

Zauberberg

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Also in NRW hast du Anspruch auf Versorgungsauskunft ab 55 Jahren. Da ist auch genau die Erhöhung des berechneten Versorgungsabschlages durch die Besoldungserhöhungen berechnet. Das ist auch nicht die Welt, bei den geringen Erhöhungen. Statt 400 stehe ich nach 18 Jahren bei 528. Gemessen an der Veränderung der Besoldung (ich war zum Zeitpunkt der Scheidung schon in A13) sind das Peanuts. Aber Beförderungen oder spätere Dienstaltersstufen werden eh nicht berücksichtigt.

Aber was sollte sich ändern? Der Ausgleich wurde auf Basis von 65 Jahren berechnet. Mit 67 Jahren hast du ja keinen geringeren Pensionsanspruch als mit 65, eher vielleicht höher, wenn du die Höchstversorgung mit 65 noch nicht erreicht hättest. Also dein Vorteil, denn es wird ja nicht neuberechnet.

Interessant wäre es, wenn du z.B. aus gesundheitlichen Gründen vorher ausscheidest und den seinerzeit angenommen Beitrag nicht erreichst. Dann könntest du vor der Pensionierung einen Antrag auf Herabsetzung stellen. Meines Wissens muss die zu erwartende Pension aber um 10% niedriger sein als angenommen.

Gehst du freiwillig vorher und nimmst Abzüge freiwillig in Kauf, erfolgt keine Neuberechnung, denn das ist dann dein Privatvergnügen.

Fazit: Bei der von die beschriebenen Konstellation ändert sich gar nichts. Außer, das je früher du gehst, dir die Kohle abgezogen wird, deine EX aber nix davon hat. Denn die kriegt erst den Betrag, wenn sie selbst rentenberechtigt ist. Es freut sich daher nur dein Dienstherr in der Zwischenzeit. Er zieht ab und zahlt an keinen aus.

Sollte deine EX Leistungen beziehen, verstirbt aber innerhalb von 36 Monaten des Leistungsbezuges wird auf Antrag der Versorgungsausgleich aufgehoben. Das gönnen wir aber doch nicht unserer EX, ich zumindest nicht.

Einen Teil der Lücke habe ich einfach zugeriestert und so werde ich auch kaum auf etwas verzichten müssen.

Vielen Dank !