Die sieben Jahre Berufserfahrung müssen gleichwertig sein, sie dürfen nicht nur förderlich sein. Dann sind noch die Zeiten abzuziehen, die für die Laufbahnbefähigung erforderlich sind. Da du einen Bachelor-Abschluss hast und im IT-Bereich tätig bist, gehe ich von einer Verbeamtung im gehobenen technischen Verwaltungsdienst aus. Im gehobenen Dienst sind 1,5 Jahre hauptberufliche Tätigkeiten erforderlich. Verbleiben 5,5 Jahre, die gleichwertig sein könnten.
Damit käme eine Festsetzung der Stufe 3 infrage, wobei der Aufstieg zur nächsten Stufe um sechs Monate verkürzt wäre (Erfahrungszeit in Stufe 1 zwei Jahre, in Stufen 2 bis 4 drei Jahre).