Autor Thema: Von verl. Stufenlaufzeit zu verl. Stufenlaufzeit  (Read 4708 times)

Kira

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Hallo Zusammen,
vielleicht kann hier jemand meinen Stufenlaufzeiten-Dschungel nachvollziehen und mir die Antwort auf meine Frage geben, ob hier noch alles rechtens ist. Ich habe 2000 im BAT angefangen als Erzieherin mit besonderen Aufgaben zu arbeiten und benötige 31 Jahre, um in der Endstufe anzulangen.
- 2000 BAT 5c
- 2004 BAT 5b
- 2007 Überleitung TV-L 9k /Stufe 2 (verl. Stufen 2/5, 3/9) ohne Stufe 6
Neu eingestellte Kollegen wurden, obgleich in derselben Tätigkeit, damals in E8 (ohne verl. Stufenlaufzeiten) eingruppiert.
- 2019 Überleitung in 9a von 3/8 in 5/1 (ohne verl. Stufen) mit Stufe 6
- 2020 Überleitung in TV-L S8b (Tätigkeitsbeschreibung trifft zu) von 5/2 in Stufe 4/4
Hier findet sich die erste Auffälligkeit: In der Stufenzuordnung bei der Überleitung in TV-L S gibt es in jeder Stufe ein "Herabfallen" von 2 Jahren. In der Stufe 5/1 und 5/2 ist es hier ein "Herabfallen" von 4 Jahren (aufgrund der verl. Stufenlaufzeiten in Stufe 4). Oder hat der AG hier falsch übergeleitet, trotz zutreffender TB?
- 2020 Die Kollegen aus E8 wurden ebenfalls übergeleitet in S8a
- 2021 fiel der Fehler auf und die Kollegen aus S8a kamen ebenfalls in S8b
Nun sitze ich auf meinen langen Stufenlaufzeiten fest und bin in den Stufen Jahre hinter meinen Kollegen, die 7-9 Jahre nach mir im Betrieb angefangen zu arbeiten. Der AG zeigt sich nur bedingt entgegenkommend. Begründung: Ich hätte in den Vorjahren in E9k gegenüber den Kollegen aus E8 ein Mehrfaches an Verdienst gehabt, tarifrechtlich sei alles korrekt gelaufen. Der BR bestätigt dies, scheint mir aber wenig ambitioniert, sich mit dem Fall tatsächlich auseinanderzusetzen.
Mir kommt dies etwas merkwürdig vor, zumal der AG etwas "herumeiert" und mir irgendwie doch entgegenkommen will. Am Freitag habe ich ein Gespräch mit dem Personalchef.
Wie wird hier meine Lage eingeschätzt? Für alle Ideen, Anregungen bin ich dankbar!
Viele Grüße




Spid

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Antw:Von verl. Stufenlaufzeit zu verl. Stufenlaufzeit
« Antwort #1 am: 04.05.2021 21:02 »
Ist doch alles korrekt gelaufen.

Isie

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Antw:Von verl. Stufenlaufzeit zu verl. Stufenlaufzeit
« Antwort #2 am: 04.05.2021 21:07 »
Ist dein Arbeitgeber tarifgebunden und ist in deinem Arbeitsvertrag die Anwendung des TV-L vereinbart?

Falls du Zweifel an der Richtigkeit der Überleitung in den TV-L hast, die ja die Grundlage für die späteren Überleitungen bildet, und hierzu Hilfe brauchst, müsstest du ergänzen, in welcher Lebensaltersstufe und welcher Ortszuschlagsstufe du bei der Überleitung in den TV-L warst.

Kira

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Antw:Von verl. Stufenlaufzeit zu verl. Stufenlaufzeit
« Antwort #3 am: 04.05.2021 21:38 »
Danke für die schnellen Rückmeldungen!

Im Arbeitsvertrag steht nur, dass die Bezahlung nach BAT Vc erfolgt. 2007 erhielt ich die Mitteilung, dass aufgrund des Tarifabschlusses die Umstellung vom BAT zum TV-L vorgenommen wurde.
Der Ortszuschlag wurde mit Stufe 1 berechnet.
Zur Zeit der Überleitung war ich 30 Jahre.

Isie

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Antw:Von verl. Stufenlaufzeit zu verl. Stufenlaufzeit
« Antwort #4 am: 05.05.2021 13:19 »
Die Überleitung in den TV-L ist damit korrekt in die Stufe 2 der kleinen E 9 erfolgt. Zum 01.11.2011 bist du in die Stufe 3 aufgestiegen und aus dieser zum 01.01.2019 in die EG 9a übergeleitet worden. Diese und die nächste Überleitung hat Spid bereits geprüft und als korrekt bestätigt.

Kira

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Antw:Von verl. Stufenlaufzeit zu verl. Stufenlaufzeit
« Antwort #5 am: 05.05.2021 22:11 »
Da habe ich wohl sehr, sehr viel Pech gehabt.
Kollegen, die 7 Jahre nach mir angefangen haben, sind mir finanziell 7 Jahre voraus.
Das fühlt sich ziemlich schrecklich an, zumal der finanzielle Gewinn in den Vorjahren, den noch
ausstehenden Verlust bis 2031 nicht wettmacht.
Trotzdem vielen Dank!

Spid

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Antw:Von verl. Stufenlaufzeit zu verl. Stufenlaufzeit
« Antwort #6 am: 05.05.2021 22:30 »
Wer 7 Jahre nach Dir - also 2007 - in E8/1 angefangen hat, kam
2008 in E8/2
2010 in E8/3
2013 in E8/4
2017 in E8/5
und war dann am 01.01.2020 in E8/5 im 3. oder 4. Jahr, kam also in S8b/4 ins 5. oder 6. Jahr - und ist Dir somit nur 1-2 Jahre voraus - während Du mehr als ein Jahrzehnt mehr Entgelt erhalten hast.

Kira

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Antw:Von verl. Stufenlaufzeit zu verl. Stufenlaufzeit
« Antwort #7 am: 06.05.2021 01:28 »
Stimmt, ich hatte einen Denkfehler. Tatsächlich habe ich aufgrund der Betriebszugehörigkeit von 7 Jahren von 2000-2007 Stufe 3 als Grundlage angerechnet. Das darf man aber so wohl nicht rechnen.

Bei Stufe 1 beginnt bei uns niemand, weil das Anerkennungsjahr als berufliche Vorerfahrung direkt in Stufe 2 führt.
Demnach komme ich auf 5 Jahre, die mir Kollegen aus 2007 voraus sind. Das liegt halt auch daran, weil ich durch die Umstellung E9k 2019 in 9a in 5/2 zu 8Sb 4/4  4 Jahre statt 2 verliere (verl. Stufenlaufzeit von 6 Jahren in 4).
Zu dem höheren Verdienst der Vergangenheit: Die heutige Differenz in den hohen Stufen ins Minus ist jedenfalls erheblich höher als das Plus in den niedrigen Stufen in der Vergangenheit. (2016 war ich ja noch in Stufe 3, als die Neu-Kollegen bereits in Stufe 5 waren). Diese furchtbaren verlängerten Stufenlaufzeiten! Und das gleich 2x!


WasDennNun

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Antw:Von verl. Stufenlaufzeit zu verl. Stufenlaufzeit
« Antwort #8 am: 06.05.2021 07:11 »
Bei Stufe 1 beginnt bei uns niemand, weil das Anerkennungsjahr als berufliche Vorerfahrung direkt in Stufe 2 führt.
Das liegt nicht am Tarifvertrag, sondern an der Verhandlungsstärke der Kollegen.
Ein Anrecht darauf haben sie nicht.
Also fordere doch auch mal eine Zulage in höhe von X Euro, mit dem Verweis, auf den obigen Sachverhalt.
Vielleicht gibt es ja einen AG, der dir das bezahlt.

Spid

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Antw:Von verl. Stufenlaufzeit zu verl. Stufenlaufzeit
« Antwort #9 am: 06.05.2021 07:22 »
Je nachdem, wo sie das Anerkennungsjahr gemacht haben, gibt es sehr wohl einen Anspruch, siehe PE Nr. 2 zu §16 Abs. 2 TV-L.

WasDennNun

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Antw:Von verl. Stufenlaufzeit zu verl. Stufenlaufzeit
« Antwort #10 am: 06.05.2021 08:03 »
Je nachdem, wo sie das Anerkennungsjahr gemacht haben, gibt es sehr wohl einen Anspruch, siehe PE Nr. 2 zu §16 Abs. 2 TV-L.
ups, bleib dabei, bin halt pfuscher

Kira

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Antw:Von verl. Stufenlaufzeit zu verl. Stufenlaufzeit
« Antwort #11 am: 06.05.2021 15:19 »
und war dann am 01.01.2020 in E8/5 im 3. oder 4. Jahr, kam also in S8b/4 ins 5. oder 6. Jahr - und ist Dir somit nur 1-2 Jahre voraus - während Du mehr als ein Jahrzehnt mehr Entgelt erhalten hast.

Verstehe ich da etwas falsch? Es gibt eine Überleitung ins 5. oder 6. Jahr? Die Überleitung in die S-Tabelle sieht doch nur eine Überleitung bis ins 4. Jahr vor. Oder habe ich da etwas übersehen?

Vielen Dank für die guten Beiträge, sie helfen mir ungemein für das Gespräch morgen!

Spid

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Antw:Von verl. Stufenlaufzeit zu verl. Stufenlaufzeit
« Antwort #12 am: 06.05.2021 15:24 »
Für Beschäftigte im Sinne von Teil II Abschnitt 20, deren Eingruppierung sich nach Entgeltgruppe S8b der Unterabschnitte 5 oder 6 richtet, gilt nicht die Überleitungstabelle in §29e Abs. 2 Satz 1 TVÜ-L, sondern jene in §29e Abs. 2 Satz 3 TVÜ-L.

Kira

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Antw:Von verl. Stufenlaufzeit zu verl. Stufenlaufzeit
« Antwort #13 am: 06.05.2021 15:39 »
DANKE! Nun bin ich gut für das Gespräch aufgestellt!

Selbst unsere Personalchefin konnte mir keine Antwort geben und hat mir nur die andere Liste aufgezeigt.
Nun ist die Sachlage ja wieder ganz anders! Kam mir schon komisch vor, dass nur ich die 4 Jahre längere Laufzeit habe, während die anderen nur 2 Jahre haben.


Kira

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Antw:Von verl. Stufenlaufzeit zu verl. Stufenlaufzeit
« Antwort #14 am: 10.05.2021 00:17 »
So, nun wird es richtig, richtig kompliziert:

Das Gespräch am Freitag ist einigermaßen gut gelaufen. Man bot mir an auf Stufe 5/1
zu kommen. Das Ziel, laut Personalchef, sollte sein, dass ich gleichgestellt werde mit den Kollegen, die 2007 in Stufe 2 angefangen haben und 2026 in die Endstufe kommen würden. Laut meinen Berechnungen hätte ich dann in Stufe 5/3 eingestuft werden müssen, aber ich hielt mich vorerst zurück, um dies prüfen zu können.
Im Gespräch mit den Kollegen stellte sich heraus, dass sie bereits 2023 in die Endstufe kommen. Nach all meinen Hin-und Her-Grübeleien gibt es darauf nur eine Antwort: Die Kollegen, die aus E8 vorerst in S8a und dann rückwirkend zu 2020 in S8b übergeleitet wurden, haben keine verlängerten Stufenlaufzeiten in 4 und 5. Daher hatten sie auch keine 4 Jahre bei der Überleitung in die S-Tabelle. Da ich aber die verlängerten Laufzeiten habe, überholen mich eigentlich fast alle Kollegen, die Jahre nach mir angefangen haben. Meine Endstufe erreiche ich offiziell nach 31 Jahren mit der Option auf Verkürzung von 2 Jahren.
Meine Frage: Ist es zulässig, dass die Kollegen in derselben Tätigkeit, in der jetzt selben Gehaltsstufe ohne verlängerte Stufenlaufzeiten übergeleitet wurden (aus E8) und ich, kommend aus einer höheren Gehaltsstufe  (E9k und dann TVL-9a) schlechtergestellt werde, indem ich wieder und als einzige in die verlängerten Stufenlaufzeiten komme?
Was kann ich nun noch machen? Falls die Kollegen falsch übergeleitet wurden, möchte ich dies ja auch nicht aufdecken und den Kollegen in den Rücken fallen....