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Von verl. Stufenlaufzeit zu verl. Stufenlaufzeit

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Kira:
Hallo Zusammen,
vielleicht kann hier jemand meinen Stufenlaufzeiten-Dschungel nachvollziehen und mir die Antwort auf meine Frage geben, ob hier noch alles rechtens ist. Ich habe 2000 im BAT angefangen als Erzieherin mit besonderen Aufgaben zu arbeiten und benötige 31 Jahre, um in der Endstufe anzulangen.
- 2000 BAT 5c
- 2004 BAT 5b
- 2007 Überleitung TV-L 9k /Stufe 2 (verl. Stufen 2/5, 3/9) ohne Stufe 6
Neu eingestellte Kollegen wurden, obgleich in derselben Tätigkeit, damals in E8 (ohne verl. Stufenlaufzeiten) eingruppiert.
- 2019 Überleitung in 9a von 3/8 in 5/1 (ohne verl. Stufen) mit Stufe 6
- 2020 Überleitung in TV-L S8b (Tätigkeitsbeschreibung trifft zu) von 5/2 in Stufe 4/4
Hier findet sich die erste Auffälligkeit: In der Stufenzuordnung bei der Überleitung in TV-L S gibt es in jeder Stufe ein "Herabfallen" von 2 Jahren. In der Stufe 5/1 und 5/2 ist es hier ein "Herabfallen" von 4 Jahren (aufgrund der verl. Stufenlaufzeiten in Stufe 4). Oder hat der AG hier falsch übergeleitet, trotz zutreffender TB?
- 2020 Die Kollegen aus E8 wurden ebenfalls übergeleitet in S8a
- 2021 fiel der Fehler auf und die Kollegen aus S8a kamen ebenfalls in S8b
Nun sitze ich auf meinen langen Stufenlaufzeiten fest und bin in den Stufen Jahre hinter meinen Kollegen, die 7-9 Jahre nach mir im Betrieb angefangen zu arbeiten. Der AG zeigt sich nur bedingt entgegenkommend. Begründung: Ich hätte in den Vorjahren in E9k gegenüber den Kollegen aus E8 ein Mehrfaches an Verdienst gehabt, tarifrechtlich sei alles korrekt gelaufen. Der BR bestätigt dies, scheint mir aber wenig ambitioniert, sich mit dem Fall tatsächlich auseinanderzusetzen.
Mir kommt dies etwas merkwürdig vor, zumal der AG etwas "herumeiert" und mir irgendwie doch entgegenkommen will. Am Freitag habe ich ein Gespräch mit dem Personalchef.
Wie wird hier meine Lage eingeschätzt? Für alle Ideen, Anregungen bin ich dankbar!
Viele Grüße



Spid:
Ist doch alles korrekt gelaufen.

Isie:
Ist dein Arbeitgeber tarifgebunden und ist in deinem Arbeitsvertrag die Anwendung des TV-L vereinbart?

Falls du Zweifel an der Richtigkeit der Überleitung in den TV-L hast, die ja die Grundlage für die späteren Überleitungen bildet, und hierzu Hilfe brauchst, müsstest du ergänzen, in welcher Lebensaltersstufe und welcher Ortszuschlagsstufe du bei der Überleitung in den TV-L warst.

Kira:
Danke für die schnellen Rückmeldungen!

Im Arbeitsvertrag steht nur, dass die Bezahlung nach BAT Vc erfolgt. 2007 erhielt ich die Mitteilung, dass aufgrund des Tarifabschlusses die Umstellung vom BAT zum TV-L vorgenommen wurde.
Der Ortszuschlag wurde mit Stufe 1 berechnet.
Zur Zeit der Überleitung war ich 30 Jahre.

Isie:
Die Überleitung in den TV-L ist damit korrekt in die Stufe 2 der kleinen E 9 erfolgt. Zum 01.11.2011 bist du in die Stufe 3 aufgestiegen und aus dieser zum 01.01.2019 in die EG 9a übergeleitet worden. Diese und die nächste Überleitung hat Spid bereits geprüft und als korrekt bestätigt.

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