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Von verl. Stufenlaufzeit zu verl. Stufenlaufzeit

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WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 06.05.2021 07:22 ---Je nachdem, wo sie das Anerkennungsjahr gemacht haben, gibt es sehr wohl einen Anspruch, siehe PE Nr. 2 zu §16 Abs. 2 TV-L.

--- End quote ---
ups, bleib dabei, bin halt pfuscher

Kira:

--- Zitat von: Spid am 05.05.2021 22:30 ---und war dann am 01.01.2020 in E8/5 im 3. oder 4. Jahr, kam also in S8b/4 ins 5. oder 6. Jahr - und ist Dir somit nur 1-2 Jahre voraus - während Du mehr als ein Jahrzehnt mehr Entgelt erhalten hast.

--- End quote ---

Verstehe ich da etwas falsch? Es gibt eine Überleitung ins 5. oder 6. Jahr? Die Überleitung in die S-Tabelle sieht doch nur eine Überleitung bis ins 4. Jahr vor. Oder habe ich da etwas übersehen?

Vielen Dank für die guten Beiträge, sie helfen mir ungemein für das Gespräch morgen!

Spid:
Für Beschäftigte im Sinne von Teil II Abschnitt 20, deren Eingruppierung sich nach Entgeltgruppe S8b der Unterabschnitte 5 oder 6 richtet, gilt nicht die Überleitungstabelle in §29e Abs. 2 Satz 1 TVÜ-L, sondern jene in §29e Abs. 2 Satz 3 TVÜ-L.

Kira:
DANKE! Nun bin ich gut für das Gespräch aufgestellt!

Selbst unsere Personalchefin konnte mir keine Antwort geben und hat mir nur die andere Liste aufgezeigt.
Nun ist die Sachlage ja wieder ganz anders! Kam mir schon komisch vor, dass nur ich die 4 Jahre längere Laufzeit habe, während die anderen nur 2 Jahre haben.

Kira:
So, nun wird es richtig, richtig kompliziert:

Das Gespräch am Freitag ist einigermaßen gut gelaufen. Man bot mir an auf Stufe 5/1
zu kommen. Das Ziel, laut Personalchef, sollte sein, dass ich gleichgestellt werde mit den Kollegen, die 2007 in Stufe 2 angefangen haben und 2026 in die Endstufe kommen würden. Laut meinen Berechnungen hätte ich dann in Stufe 5/3 eingestuft werden müssen, aber ich hielt mich vorerst zurück, um dies prüfen zu können.
Im Gespräch mit den Kollegen stellte sich heraus, dass sie bereits 2023 in die Endstufe kommen. Nach all meinen Hin-und Her-Grübeleien gibt es darauf nur eine Antwort: Die Kollegen, die aus E8 vorerst in S8a und dann rückwirkend zu 2020 in S8b übergeleitet wurden, haben keine verlängerten Stufenlaufzeiten in 4 und 5. Daher hatten sie auch keine 4 Jahre bei der Überleitung in die S-Tabelle. Da ich aber die verlängerten Laufzeiten habe, überholen mich eigentlich fast alle Kollegen, die Jahre nach mir angefangen haben. Meine Endstufe erreiche ich offiziell nach 31 Jahren mit der Option auf Verkürzung von 2 Jahren.
Meine Frage: Ist es zulässig, dass die Kollegen in derselben Tätigkeit, in der jetzt selben Gehaltsstufe ohne verlängerte Stufenlaufzeiten übergeleitet wurden (aus E8) und ich, kommend aus einer höheren Gehaltsstufe  (E9k und dann TVL-9a) schlechtergestellt werde, indem ich wieder und als einzige in die verlängerten Stufenlaufzeiten komme?
Was kann ich nun noch machen? Falls die Kollegen falsch übergeleitet wurden, möchte ich dies ja auch nicht aufdecken und den Kollegen in den Rücken fallen....

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