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Von verl. Stufenlaufzeit zu verl. Stufenlaufzeit

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Kira:
Da habe ich wohl sehr, sehr viel Pech gehabt.
Kollegen, die 7 Jahre nach mir angefangen haben, sind mir finanziell 7 Jahre voraus.
Das fühlt sich ziemlich schrecklich an, zumal der finanzielle Gewinn in den Vorjahren, den noch
ausstehenden Verlust bis 2031 nicht wettmacht.
Trotzdem vielen Dank!

Spid:
Wer 7 Jahre nach Dir - also 2007 - in E8/1 angefangen hat, kam
2008 in E8/2
2010 in E8/3
2013 in E8/4
2017 in E8/5
und war dann am 01.01.2020 in E8/5 im 3. oder 4. Jahr, kam also in S8b/4 ins 5. oder 6. Jahr - und ist Dir somit nur 1-2 Jahre voraus - während Du mehr als ein Jahrzehnt mehr Entgelt erhalten hast.

Kira:
Stimmt, ich hatte einen Denkfehler. Tatsächlich habe ich aufgrund der Betriebszugehörigkeit von 7 Jahren von 2000-2007 Stufe 3 als Grundlage angerechnet. Das darf man aber so wohl nicht rechnen.

Bei Stufe 1 beginnt bei uns niemand, weil das Anerkennungsjahr als berufliche Vorerfahrung direkt in Stufe 2 führt.
Demnach komme ich auf 5 Jahre, die mir Kollegen aus 2007 voraus sind. Das liegt halt auch daran, weil ich durch die Umstellung E9k 2019 in 9a in 5/2 zu 8Sb 4/4  4 Jahre statt 2 verliere (verl. Stufenlaufzeit von 6 Jahren in 4).
Zu dem höheren Verdienst der Vergangenheit: Die heutige Differenz in den hohen Stufen ins Minus ist jedenfalls erheblich höher als das Plus in den niedrigen Stufen in der Vergangenheit. (2016 war ich ja noch in Stufe 3, als die Neu-Kollegen bereits in Stufe 5 waren). Diese furchtbaren verlängerten Stufenlaufzeiten! Und das gleich 2x!

WasDennNun:

--- Zitat von: Kira am 06.05.2021 01:28 ---Bei Stufe 1 beginnt bei uns niemand, weil das Anerkennungsjahr als berufliche Vorerfahrung direkt in Stufe 2 führt.

--- End quote ---
Das liegt nicht am Tarifvertrag, sondern an der Verhandlungsstärke der Kollegen.
Ein Anrecht darauf haben sie nicht.
Also fordere doch auch mal eine Zulage in höhe von X Euro, mit dem Verweis, auf den obigen Sachverhalt.
Vielleicht gibt es ja einen AG, der dir das bezahlt.

Spid:
Je nachdem, wo sie das Anerkennungsjahr gemacht haben, gibt es sehr wohl einen Anspruch, siehe PE Nr. 2 zu §16 Abs. 2 TV-L.

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