So, nun wird es richtig, richtig kompliziert:
Das Gespräch am Freitag ist einigermaßen gut gelaufen. Man bot mir an auf Stufe 5/1
zu kommen. Das Ziel, laut Personalchef, sollte sein, dass ich gleichgestellt werde mit den Kollegen, die 2007 in Stufe 2 angefangen haben und 2026 in die Endstufe kommen würden. Laut meinen Berechnungen hätte ich dann in Stufe 5/3 eingestuft werden müssen, aber ich hielt mich vorerst zurück, um dies prüfen zu können.
Im Gespräch mit den Kollegen stellte sich heraus, dass sie bereits 2023 in die Endstufe kommen. Nach all meinen Hin-und Her-Grübeleien gibt es darauf nur eine Antwort: Die Kollegen, die aus E8 vorerst in S8a und dann rückwirkend zu 2020 in S8b übergeleitet wurden, haben keine verlängerten Stufenlaufzeiten in 4 und 5. Daher hatten sie auch keine 4 Jahre bei der Überleitung in die S-Tabelle. Da ich aber die verlängerten Laufzeiten habe, überholen mich eigentlich fast alle Kollegen, die Jahre nach mir angefangen haben. Meine Endstufe erreiche ich offiziell nach 31 Jahren mit der Option auf Verkürzung von 2 Jahren.
Meine Frage: Ist es zulässig, dass die Kollegen in derselben Tätigkeit, in der jetzt selben Gehaltsstufe ohne verlängerte Stufenlaufzeiten übergeleitet wurden (aus E8) und ich, kommend aus einer höheren Gehaltsstufe (E9k und dann TVL-9a) schlechtergestellt werde, indem ich wieder und als einzige in die verlängerten Stufenlaufzeiten komme?
Was kann ich nun noch machen? Falls die Kollegen falsch übergeleitet wurden, möchte ich dies ja auch nicht aufdecken und den Kollegen in den Rücken fallen....