Autor Thema: Sprung von EG11 in die EG13 - Tarifbeschäftigte Lehrkräfte  (Read 1521 times)

Lothar57

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Lehrkräfte der Sekundarstufe I werden in NRW in die EG11 eingruppiert - für Beamte gilt A12. Das erste Beförderungsamt führt zu A13/EG13. Eine Eingruppierung gemäß EG12 für Tarifbeschäftigte ist m.W. für tarifbeschäftgtigte Lehrkräfte nicht vorgesehen.
Demnach würde ein TB-Lehrer bei der Übernahme eines höherbewerteten Amtes von der EG11 in die EG13 springen. Das ist aber eigentlich gar nicht direkt zulässig, da das Verbot der Sprungbeförderung von den Beamten auf die tarifbeschäftigten Lehrkräfte analog übertragen wird.
1. Frage: Wie stehen die Chancen eines TB EG11 bei einer Bewerbung, wenn sich gleichzeitig ein Beamter A12 bewirbt. Letzterer benötigt ja keine Sprungbeförderung.
2. Frage: Wenn ein TB die Stelle bekommt, wird er dann sofort in die EG13 übernommen, oder geht er schrittweise erst in die EG12 und danach im Abstand von 12 Monaten in die EG13?
3. Frage: Wenn der TB zuvor EG11 Stufe 6 hatte, in welcher Stufe landet er, wenn er die EG13 erreicht hat.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Spid

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Bereits die Prämisse zur Sprungbeförderung ist unzutreffend, weshalb darauf basierende Folgerungen unbeachtlich sind. Stellenbesetzung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand. Eine Höhergruppierung erfolgt direkt in E13/5.