Autor Thema: Eingruppierung nach §13 TVÖD  (Read 3592 times)

Ramondetta

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Eingruppierung nach §13 TVÖD
« am: 05.05.2021 08:23 »
Guten Morgen zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin in der EG 9a eingruppiert. Seit Juli 2021 habe ich krankheitsbedingt höherwertige Tätigkeiten übernommen. Da sich rausstellte, dass der Ausfall des Kollegen längerfristig ist, ging ein Vermerk mit beigefügter Stellenbewertung an den zuständigen Bereich. In den Vermerk wurde auf einen künftig dauerhaften Einsatz in der höherwertigen Tätigkeit verwiesen.

Da sich in dieser Angelegenheit nichts tut würde ich gerne wissen, ob es möglich/sinnvoll ist einen Antrag nach § 13 TVÖD zu stellen? Zwar liegt noch keine Stellenbewertung meiner Stelle vor, aber meine Kollegen, welche die gleiche Arbeit verrichten, sind mit A11 bewertet.

Vielen Dank für die Hilfe :)

Spid

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Antw:Eingruppierung nach §13 TVÖD
« Antwort #1 am: 05.05.2021 08:27 »
Weder läßt die Besoldung von Beamten irgendeinen Schluß auf die Eingruppierung von TB zu noch wäre zu erkennen, daß eine Fallkonstellation des §13 TVÖD vorläge noch enthielte §13 TVÖD ein Antragserfordernis noch wäre Juli 2021 ein Zeitpunkt, der in der Vergangenheit läge noch wäre erkennbar, daß sich im geschilderten Sachverhalt überhaupt irgendwelche Ansprüche ergäben.

Lars73

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Antw:Eingruppierung nach §13 TVÖD
« Antwort #2 am: 05.05.2021 08:28 »
Dann sollte erst mal der Juli 2021 abgewartet werden.

Wer hat den Vermerk geschrieben und an wem ging der Vermerk?

Entscheidend ist ob der Arbeitgeber die neuen Aufgaben dauerhaft übertragen hat oder nicht und wie diese zu bewerten sind. A11 sagt nichts über die zutreffende Eingruppierung nach TVöD aus.

Wo käme hier § 13 TVöD ins spiel.
Entweder ist es § 14 "Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit" oder § 12 TVöD wenn die Aufgaben dauerhaft übertragen wurden/werden.

Ramondetta

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Antw:Eingruppierung nach §13 TVÖD
« Antwort #3 am: 05.05.2021 08:36 »
Ich meine natürlich Juli 2020^^

Der Vermerk wurde von dem zuständigen Dezernenten verfasst und lief über den Bürgermeister zur Orga.

A11 wäre aber doch vergleichsweise EG 10 oder nicht? Ich habe an den §13 gedacht, da ich die Tätigkeit schon seit über 6 Monaten ausführen und sich nichts tut, sodass ich dann automatisch eingruppiert wäre.

Lars73

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Antw:Eingruppierung nach §13 TVÖD
« Antwort #4 am: 05.05.2021 08:57 »
Was hat der Arbeitgeber denn bisher an dich kommuniziert? Wurde eine vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten vorgenommen (für welchen Zeitraum bzw. ggf. für Dauer der Abwesenheit.)
Der Vermerk ist ja erstmal intern und bereitet ggf. eine zukünftige Übertragung vor. Ist aber noch keine Übertragung.

A11 ist nicht vergleichsweise E10. Man muss deine nun (ggf. vorrübergehenden) übertragenden Aufgaben bewerten. Dabei ist ja ggf. auch wichtig ob du nur die Aufgaben der Person wahrnimmst oder auch Teile deiner bisherigen E9a Aufgaben.

Das ist nicht das was der §13 regelt...

Ramondetta

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Antw:Eingruppierung nach §13 TVÖD
« Antwort #5 am: 05.05.2021 09:07 »
Leider nicht sehr viel. Es wird immer gesagt, dass meine Stelle bei der nächsten Bewertung dabei ist und dann eine Eingruppierung bzw. Zulage gezahlt werden soll.

Mündlich wurde mir mitgeteilt, dass ich die höherwertigen Aufgaben weiterhin ausführen soll. Ein Zeitraum wurde mir nicht genannt.

Schriftlich habe ich leider nur den Vermerk mit einer beigefügten Stellenbewertung :(

Lars73

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Antw:Eingruppierung nach §13 TVÖD
« Antwort #6 am: 05.05.2021 09:11 »
Hat man dir die Aufgaben (vorrübergehend) übertragen oder nicht? War die Aussage für immer, bis auf weiteres, während der Abwesenheit. Wer hat das getan?

Was ist das Ergebnis der Stellenbewertung?

Ramondetta

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Antw:Eingruppierung nach §13 TVÖD
« Antwort #7 am: 05.05.2021 09:22 »
Entschuldigung ich meine mit der beigefügten Stellenbeschreibung.

Die Aufgabe wurde mir vom Bürgermeister übertragen mit dem Zusatz, dass ich die Aufgaben künftig dauerhaft machen soll und die Stelle bewertet werden muss. Es würde rückwirkend eine Zulage gezahlt werden. Je nachdem wie die Bewertung ausfällt müsste dann ebenfalls noch der A2 Lehrgang besucht werden.

Da sich aber einfach nichts tut ist die Frage ob man vll jetzt mal was unternehmen sollte oder sich auf das Wort verlassen und abwarten soll. Wie gesagt das meiste habe ich nur mündlich erhalten. So langsam fühlt man sich da halt irgendwie veräppelt.

Spid

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Antw:Eingruppierung nach §13 TVÖD
« Antwort #8 am: 05.05.2021 09:25 »
Ein großer Teil ggfs. bestehender Ansprüche ist mittlerweile ohnehin aufgrund der tariflichen Ausschlußfrist verfallen, weil sie nicht zeitgerecht geltend gemacht worden sind.

klaatu

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Antw:Eingruppierung nach §13 TVÖD
« Antwort #9 am: 05.05.2021 21:28 »
Guten Morgen zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin in der EG 9a eingruppiert. Seit Juli 2021 habe ich krankheitsbedingt höherwertige Tätigkeiten übernommen. Da sich rausstellte, dass der Ausfall des Kollegen längerfristig ist, ging ein Vermerk mit beigefügter Stellenbewertung an den zuständigen Bereich. In den Vermerk wurde auf einen künftig dauerhaften Einsatz in der höherwertigen Tätigkeit verwiesen.

Da sich in dieser Angelegenheit nichts tut würde ich gerne wissen, ob es möglich/sinnvoll ist einen Antrag nach § 13 TVÖD zu stellen? Zwar liegt noch keine Stellenbewertung meiner Stelle vor, aber meine Kollegen, welche die gleiche Arbeit verrichten, sind mit A11 bewertet.

Vielen Dank für die Hilfe :)

Liebe Ramondetta,

stell doch einfach einen formlosen, aber schriftlichen Antrag (z.B. per Email) an deinen Personalsachbearbeiter (wenn es so einen gibt), deine Personalabteilung (wenn es eine gibt) oder eben an die Person, die für eure Lohnfragen zuständig ist.

Erkläre dort die Situation ohne Nennung irgendwelcher § oder Artikel und vorerst ohne Fristsetzung.
Wahrscheinlich erhältst du eine Zusage oder zumindest einen Zeitpunkt wann du höhergruppiert wirst.

Wenn du aber in 4 Wochen keine Antwort erhältst, dann frag bei der Person/Abteilung freundlich mal nach, wie es um deinen Antrag steht.

Wurde dein Antrag abgelehnt, dann lass dir das schriftlich geben, warum und weshalb.

Je nachdem welche Begründung dort draufsteht empfehle ich dir deine Gewerkschaft (falls du bei einer Mitglied bist), deine Rechtsschutzversicherung (wenn du eine hast) oder alternativ einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und beraten zu lassen - vergiss dann die schriftliche Ablehnung nicht mitzunehmen!

Deine Personalvertretung wird dir wenig helfen können, weil es hier um Individualrecht geht.

Alles Gute!

Spid

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Antw:Eingruppierung nach §13 TVÖD
« Antwort #10 am: 05.05.2021 21:51 »
Wenn jemand schon formlos aber schriftlich schreibt, disqualifiziert er sich ohnehin bereits vollständig. Was soll ein rechtlich wirkungsloser Antrag bewirken, der vom AG nicht einmal zur Kenntnis genommen werden, geschweige denn bearbeitet werden müßte und der im übrigen nicht einmal die tarifliche Ausschlußfrist unterbricht? Und wieso glaubst Du, es gäbe auf derlei überhaupt eine Reaktion - und dann auch noch eine schriftliche?

klaatu

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Antw:Eingruppierung nach §13 TVÖD
« Antwort #11 am: 05.05.2021 21:59 »
Hab doch nicht geschrieben das ich dran "glaube", oder?
Für den Fall das sie in 4 Wochen nix hört, soll sie freundlich nachfragen - das habe ich geschrieben.
Und dann dafür zuständige Einrichtungen/Experten konsultieren.

Wer sagt denn, dass der AG ihre Mail ignoriert?
Bist du Hellseher?



Spid

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Antw:Eingruppierung nach §13 TVÖD
« Antwort #12 am: 05.05.2021 22:10 »
Du schriebst:
vergiss dann die schriftliche Ablehnung nicht mitzunehmen!

mj23

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Antw:Eingruppierung nach §13 TVÖD
« Antwort #13 am: 06.05.2021 08:14 »
Für den Fall das sie in 4 Wochen nix hört, soll sie freundlich nachfragen - das habe ich geschrieben.
Und dann dafür zuständige Einrichtungen/Experten konsultieren.

Und im Zweifel wäre dann vielleicht sogar schon der nächste Anspruchsmonat aufgrund der Ausschlussfrist verfallen.

mumble

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Antw:Eingruppierung nach §13 TVÖD
« Antwort #14 am: 06.05.2021 08:21 »
Guten Morgen zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin in der EG 9a eingruppiert. Seit Juli 2021 habe ich krankheitsbedingt höherwertige Tätigkeiten übernommen. Da sich rausstellte, dass der Ausfall des Kollegen längerfristig ist, ging ein Vermerk mit beigefügter Stellenbewertung an den zuständigen Bereich. In den Vermerk wurde auf einen künftig dauerhaften Einsatz in der höherwertigen Tätigkeit verwiesen.

Da sich in dieser Angelegenheit nichts tut würde ich gerne wissen, ob es möglich/sinnvoll ist einen Antrag nach § 13 TVÖD zu stellen? Zwar liegt noch keine Stellenbewertung meiner Stelle vor, aber meine Kollegen, welche die gleiche Arbeit verrichten, sind mit A11 bewertet.

Vielen Dank für die Hilfe :)

Liebe Ramondetta,

stell doch einfach einen formlosen, aber schriftlichen Antrag (z.B. per Email) an deinen Personalsachbearbeiter (wenn es so einen gibt), deine Personalabteilung (wenn es eine gibt) oder eben an die Person, die für eure Lohnfragen zuständig ist.

Erkläre dort die Situation ohne Nennung irgendwelcher § oder Artikel und vorerst ohne Fristsetzung.
Wahrscheinlich erhältst du eine Zusage oder zumindest einen Zeitpunkt wann du höhergruppiert wirst.

Wenn du aber in 4 Wochen keine Antwort erhältst, dann frag bei der Person/Abteilung freundlich mal nach, wie es um deinen Antrag steht.

Wurde dein Antrag abgelehnt, dann lass dir das schriftlich geben, warum und weshalb.

Je nachdem welche Begründung dort draufsteht empfehle ich dir deine Gewerkschaft (falls du bei einer Mitglied bist), deine Rechtsschutzversicherung (wenn du eine hast) oder alternativ einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und beraten zu lassen - vergiss dann die schriftliche Ablehnung nicht mitzunehmen!

Deine Personalvertretung wird dir wenig helfen können, weil es hier um Individualrecht geht.

Alles Gute!

Je nach Personalvertretungsgesetz kann der Personalrat einen Initiativantrag zur Höhergruppierung, Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit für eine Dauer von mehr als sechs Monaten von einzelnen Beschäftigten stellen.