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Eingruppierung nach §13 TVÖD

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Ramondetta:
Guten Morgen zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin in der EG 9a eingruppiert. Seit Juli 2021 habe ich krankheitsbedingt höherwertige Tätigkeiten übernommen. Da sich rausstellte, dass der Ausfall des Kollegen längerfristig ist, ging ein Vermerk mit beigefügter Stellenbewertung an den zuständigen Bereich. In den Vermerk wurde auf einen künftig dauerhaften Einsatz in der höherwertigen Tätigkeit verwiesen.

Da sich in dieser Angelegenheit nichts tut würde ich gerne wissen, ob es möglich/sinnvoll ist einen Antrag nach § 13 TVÖD zu stellen? Zwar liegt noch keine Stellenbewertung meiner Stelle vor, aber meine Kollegen, welche die gleiche Arbeit verrichten, sind mit A11 bewertet.

Vielen Dank für die Hilfe :)

Spid:
Weder läßt die Besoldung von Beamten irgendeinen Schluß auf die Eingruppierung von TB zu noch wäre zu erkennen, daß eine Fallkonstellation des §13 TVÖD vorläge noch enthielte §13 TVÖD ein Antragserfordernis noch wäre Juli 2021 ein Zeitpunkt, der in der Vergangenheit läge noch wäre erkennbar, daß sich im geschilderten Sachverhalt überhaupt irgendwelche Ansprüche ergäben.

Lars73:
Dann sollte erst mal der Juli 2021 abgewartet werden.

Wer hat den Vermerk geschrieben und an wem ging der Vermerk?

Entscheidend ist ob der Arbeitgeber die neuen Aufgaben dauerhaft übertragen hat oder nicht und wie diese zu bewerten sind. A11 sagt nichts über die zutreffende Eingruppierung nach TVöD aus.

Wo käme hier § 13 TVöD ins spiel.
Entweder ist es § 14 "Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit" oder § 12 TVöD wenn die Aufgaben dauerhaft übertragen wurden/werden.

Ramondetta:
Ich meine natürlich Juli 2020^^

Der Vermerk wurde von dem zuständigen Dezernenten verfasst und lief über den Bürgermeister zur Orga.

A11 wäre aber doch vergleichsweise EG 10 oder nicht? Ich habe an den §13 gedacht, da ich die Tätigkeit schon seit über 6 Monaten ausführen und sich nichts tut, sodass ich dann automatisch eingruppiert wäre.

Lars73:
Was hat der Arbeitgeber denn bisher an dich kommuniziert? Wurde eine vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten vorgenommen (für welchen Zeitraum bzw. ggf. für Dauer der Abwesenheit.)
Der Vermerk ist ja erstmal intern und bereitet ggf. eine zukünftige Übertragung vor. Ist aber noch keine Übertragung.

A11 ist nicht vergleichsweise E10. Man muss deine nun (ggf. vorrübergehenden) übertragenden Aufgaben bewerten. Dabei ist ja ggf. auch wichtig ob du nur die Aufgaben der Person wahrnimmst oder auch Teile deiner bisherigen E9a Aufgaben.

Das ist nicht das was der §13 regelt...

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