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Eingruppierung nach §13 TVÖD

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Spid:
Wenn jemand schon formlos aber schriftlich schreibt, disqualifiziert er sich ohnehin bereits vollständig. Was soll ein rechtlich wirkungsloser Antrag bewirken, der vom AG nicht einmal zur Kenntnis genommen werden, geschweige denn bearbeitet werden müßte und der im übrigen nicht einmal die tarifliche Ausschlußfrist unterbricht? Und wieso glaubst Du, es gäbe auf derlei überhaupt eine Reaktion - und dann auch noch eine schriftliche?

klaatu:
Hab doch nicht geschrieben das ich dran "glaube", oder?
Für den Fall das sie in 4 Wochen nix hört, soll sie freundlich nachfragen - das habe ich geschrieben.
Und dann dafür zuständige Einrichtungen/Experten konsultieren.

Wer sagt denn, dass der AG ihre Mail ignoriert?
Bist du Hellseher?


Spid:
Du schriebst:
--- Zitat von: klaatu am 05.05.2021 21:28 ---vergiss dann die schriftliche Ablehnung nicht mitzunehmen!

--- End quote ---

mj23:

--- Zitat von: klaatu am 05.05.2021 21:59 ---Für den Fall das sie in 4 Wochen nix hört, soll sie freundlich nachfragen - das habe ich geschrieben.
Und dann dafür zuständige Einrichtungen/Experten konsultieren.

--- End quote ---

Und im Zweifel wäre dann vielleicht sogar schon der nächste Anspruchsmonat aufgrund der Ausschlussfrist verfallen.

mumble:

--- Zitat von: klaatu am 05.05.2021 21:28 ---
--- Zitat von: Ramondetta am 05.05.2021 08:23 ---Guten Morgen zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin in der EG 9a eingruppiert. Seit Juli 2021 habe ich krankheitsbedingt höherwertige Tätigkeiten übernommen. Da sich rausstellte, dass der Ausfall des Kollegen längerfristig ist, ging ein Vermerk mit beigefügter Stellenbewertung an den zuständigen Bereich. In den Vermerk wurde auf einen künftig dauerhaften Einsatz in der höherwertigen Tätigkeit verwiesen.

Da sich in dieser Angelegenheit nichts tut würde ich gerne wissen, ob es möglich/sinnvoll ist einen Antrag nach § 13 TVÖD zu stellen? Zwar liegt noch keine Stellenbewertung meiner Stelle vor, aber meine Kollegen, welche die gleiche Arbeit verrichten, sind mit A11 bewertet.

Vielen Dank für die Hilfe :)

--- End quote ---

Liebe Ramondetta,

stell doch einfach einen formlosen, aber schriftlichen Antrag (z.B. per Email) an deinen Personalsachbearbeiter (wenn es so einen gibt), deine Personalabteilung (wenn es eine gibt) oder eben an die Person, die für eure Lohnfragen zuständig ist.

Erkläre dort die Situation ohne Nennung irgendwelcher § oder Artikel und vorerst ohne Fristsetzung.
Wahrscheinlich erhältst du eine Zusage oder zumindest einen Zeitpunkt wann du höhergruppiert wirst.

Wenn du aber in 4 Wochen keine Antwort erhältst, dann frag bei der Person/Abteilung freundlich mal nach, wie es um deinen Antrag steht.

Wurde dein Antrag abgelehnt, dann lass dir das schriftlich geben, warum und weshalb.

Je nachdem welche Begründung dort draufsteht empfehle ich dir deine Gewerkschaft (falls du bei einer Mitglied bist), deine Rechtsschutzversicherung (wenn du eine hast) oder alternativ einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und beraten zu lassen - vergiss dann die schriftliche Ablehnung nicht mitzunehmen!

Deine Personalvertretung wird dir wenig helfen können, weil es hier um Individualrecht geht.

Alles Gute!

--- End quote ---

Je nach Personalvertretungsgesetz kann der Personalrat einen Initiativantrag zur Höhergruppierung, Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit für eine Dauer von mehr als sechs Monaten von einzelnen Beschäftigten stellen.

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