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Eingruppierung nach §13 TVÖD

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Ramondetta:
Leider nicht sehr viel. Es wird immer gesagt, dass meine Stelle bei der nächsten Bewertung dabei ist und dann eine Eingruppierung bzw. Zulage gezahlt werden soll.

Mündlich wurde mir mitgeteilt, dass ich die höherwertigen Aufgaben weiterhin ausführen soll. Ein Zeitraum wurde mir nicht genannt.

Schriftlich habe ich leider nur den Vermerk mit einer beigefügten Stellenbewertung :(

Lars73:
Hat man dir die Aufgaben (vorrübergehend) übertragen oder nicht? War die Aussage für immer, bis auf weiteres, während der Abwesenheit. Wer hat das getan?

Was ist das Ergebnis der Stellenbewertung?

Ramondetta:
Entschuldigung ich meine mit der beigefügten Stellenbeschreibung.

Die Aufgabe wurde mir vom Bürgermeister übertragen mit dem Zusatz, dass ich die Aufgaben künftig dauerhaft machen soll und die Stelle bewertet werden muss. Es würde rückwirkend eine Zulage gezahlt werden. Je nachdem wie die Bewertung ausfällt müsste dann ebenfalls noch der A2 Lehrgang besucht werden.

Da sich aber einfach nichts tut ist die Frage ob man vll jetzt mal was unternehmen sollte oder sich auf das Wort verlassen und abwarten soll. Wie gesagt das meiste habe ich nur mündlich erhalten. So langsam fühlt man sich da halt irgendwie veräppelt.

Spid:
Ein großer Teil ggfs. bestehender Ansprüche ist mittlerweile ohnehin aufgrund der tariflichen Ausschlußfrist verfallen, weil sie nicht zeitgerecht geltend gemacht worden sind.

klaatu:

--- Zitat von: Ramondetta am 05.05.2021 08:23 ---Guten Morgen zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin in der EG 9a eingruppiert. Seit Juli 2021 habe ich krankheitsbedingt höherwertige Tätigkeiten übernommen. Da sich rausstellte, dass der Ausfall des Kollegen längerfristig ist, ging ein Vermerk mit beigefügter Stellenbewertung an den zuständigen Bereich. In den Vermerk wurde auf einen künftig dauerhaften Einsatz in der höherwertigen Tätigkeit verwiesen.

Da sich in dieser Angelegenheit nichts tut würde ich gerne wissen, ob es möglich/sinnvoll ist einen Antrag nach § 13 TVÖD zu stellen? Zwar liegt noch keine Stellenbewertung meiner Stelle vor, aber meine Kollegen, welche die gleiche Arbeit verrichten, sind mit A11 bewertet.

Vielen Dank für die Hilfe :)

--- End quote ---

Liebe Ramondetta,

stell doch einfach einen formlosen, aber schriftlichen Antrag (z.B. per Email) an deinen Personalsachbearbeiter (wenn es so einen gibt), deine Personalabteilung (wenn es eine gibt) oder eben an die Person, die für eure Lohnfragen zuständig ist.

Erkläre dort die Situation ohne Nennung irgendwelcher § oder Artikel und vorerst ohne Fristsetzung.
Wahrscheinlich erhältst du eine Zusage oder zumindest einen Zeitpunkt wann du höhergruppiert wirst.

Wenn du aber in 4 Wochen keine Antwort erhältst, dann frag bei der Person/Abteilung freundlich mal nach, wie es um deinen Antrag steht.

Wurde dein Antrag abgelehnt, dann lass dir das schriftlich geben, warum und weshalb.

Je nachdem welche Begründung dort draufsteht empfehle ich dir deine Gewerkschaft (falls du bei einer Mitglied bist), deine Rechtsschutzversicherung (wenn du eine hast) oder alternativ einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und beraten zu lassen - vergiss dann die schriftliche Ablehnung nicht mitzunehmen!

Deine Personalvertretung wird dir wenig helfen können, weil es hier um Individualrecht geht.

Alles Gute!

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