Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Vorübergehende höherwertige Tätigkeit vor Stufensteigerung
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 05.05.2021 14:23 ---Nein, er wird dann nicht am 01.06.21 höhergruppiert. Er wird zum Zeitpunkt der nicht nur vorübergehenden Übertragung höhergruppiert und lediglich hinsichtlich der Stufenzuordnung so gestellt, als sei er am 01.06.21 höhergruppiert worden.
--- End quote ---
Jipp, danke, bin und bleib ein fuscher
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