Trotzdem danke für eure Meinungen und Einschätzung. Ich bin jetzt ein Stück schlauer und werde mich nochmal durch einen Anwalt beraten lassen und danach meine Schlüsse ziehen.
Das ist klug.
Eine Frage noch:
Wir müssen aber komischerweise auch Tätigkeitsbeschreibungen unterschreiben, die die Entgeltgruppe nicht berühren...
Also ihr unterschreibt eine Tätigkeitsbeschreibungen, die eure gesamten neue Tätigkeiten betrifft? Dann läßt sich ja ermitteln was die EG ist.
Ich gehe aber mal davon aus, dass ihr einen Wisch vom Cheffe bekommt, wo drin steht, ab dem x.x. machen zu (zusätzlich) A,B Tätigkeiten.
Da fragt man sich, aber ganz doof: Warum unterschreibt man das, wenn nicht andere Tätigkeiten wegfallen oder deren Zeitanteile reduziert werden.
Warum schreibt man vor Unterschrift nicht genau diese Änderungen auf und legt es vorher Cheffe zur Unterschrift vor?
Bzw. Warum nimmt man den Wisch nicht, passt damit die aktuelle vollumfängliche Tätigkeitsbeschreibungen (mit Zeitanteilen) an und geht damit zum Cheffe und sagt: "Ich war so nett und habe mal meine Tätigkeitsbeschreibung nach Ihren Anweisungen angepasst, ich hoffe das war in ihrem Sinne."