Autor Thema: Frage zur Eingruppierung - Verwaltung oder Arzthelferin  (Read 2629 times)

Nina86

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Hallo
Ich habe eine Frage zur Eingruppierung. Zur Info: Mein erlernter Beruf ist medizinische Fachangestellte. 18 Monate Ausbildung, 4 Jahre Berufserfahrung.
Ich wurde bei Einstellung meiner Arbeitsstelle als Verwaltungskraft eingestellt. Das wurde damals in der Stellenausschreibung gesucht und dementsprechend wurde ich auch so eingruppiert. (VG 8 Ziffer 25)
Seit diesem Jahr soll ich aber Aufgaben übernehmen, die zuvor eine Krankenschwester gemacht hat (EKGs, Belastungsekgs, Blutentnahmen, Corona Abstriche). Diese Aufgaben zählen nicht zu meinen Hauptaufgaben, sondern nur, wenn ich bei Urlaubsvertretung oder Krankheit dort einspringen muss (ich bin die einzige Vertretung seit diesem Jahr, die dafür nun vorgesehen ist).
Daraufhin habe ich angemerkt, dass ich dafür ja falsch eingruppiert bin.
Allerdings bekam ich nur eine Antwort, dass die Urlaubsvertretungszeiten bzw Krankheitsvertretungen nicht ausreichen, um eine Höhergruppierung zu bekommen.

Seht ihr das auch so? Kann ich irgendwas machen? Rein von der Eingruppierung des AVR Caritas ist allein das Schreiben eines EKGs schon eine Vergütungsgruppe höher...
"Darf" ich als offizielle Verwaltungskraft überhaupt diese Aufgaben selbstständig ohne Arzt durchführen, nur wegen meines Vorwissens? Oder müssen die dadurch mich als Arzthelferin einstufen?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Lg