Autor Thema: Stufenberechnung bei einer temporären Übernahme von höherwertigen Aufgaben  (Read 1459 times)

teclis22

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Hi Leute,

aktuell bin ich E13 S3 mit einem Stufenaufstieg in 7/2022.
Ich bin aktuell am überlegen ob ich mich auf eine befristete E14 (bis 12/25) bewerben soll.

Ein Anruf bei der Personalerin hat leider nicht weitergeholfen ("sie machen doch eine Bewerbung nicht vom Geld abhängig, oder?"?), daher habe ich mal selber gerechnet und bin mir unsicher ob ich das richtig rausbekommen habe.

Mein Verständnis:
Bei einer temporären Höhergruppierung kommen die normalen Regeln zum Tragen, das beduetet eine 13/3 führt zu 14/2.  Dann läuft in der 14 die normale Stufenzeit und nach 2 Jahren kommt man dort in 14/3.

Meine Fragen:
1) Wenn ich in 01/26 wieder auf die E13 zurückfalle, ist dort die Stufenlaufzeit mitgelaufen ? Oder wird es sozusagen "eingefrohren" und man liegt rechnerisch in der Stufenlaufzeit die man vor der temporären Höhergruppierung hatte?

2) Oder ist die Höhergruppierung sozusagen flexibel? Will heißen, von E13/3 auf E14/2 und dann wenn der Stufenaufstieg in E13 käme, wird auf E14/4 höher gruppiert ?

Ich frage deswegen so explizit, denn wenn ich das in Excel austippe, ist es selbst mit 180€ Garantiebetrag (während E14/2) ein Minusgeschäft (ca -2500€ Brutto) im Betrachtungszeitraum bis 12/25, im Vergleich zum Verbleib in E13.


Danke Euch.



Lars73

  • Gast
Was meint temporäre Höhergruppierung. Vorübergehende Übertragung höherwertiger Aufgaben und Bestand des E13 Arbeitsverhältnis?

1) Wenn so wie von mir beschrieben läuft die Stufenlaufzeit in der E13 weiter.

2) Es ist keine Höhergruppierung sondern eine Zulage?

Spid

  • Gast
Eine nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit führt nicht zu einer Höhergruppierung. Es besteht unter den in §14 TV-L genannten zeitlichen Voraussetzungen Anspruch auf eine Zulage. Diese errechnet sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Tabellenentgelt der tatsächlichen Entgeltgruppe/Stufe und dem Entgelt, das jeweils bei dauerhafter Übertragung zustünde. Die Zulage ist also im jeweiligen Zeitpunkt dynamisiert, d.h. bei einem Stufenaufstieg ist auch die Zulage neu zu berechnen.

teclis22

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ohh oky.
gut das macht es eindeutig. Bedanke mich bei Euch beiden :) *daumen hoch*