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Höhergruppierung - Stufenlaufzeit

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Ole:
Hallo,

ein leider etwas komplizierter Fall  >:(

Eine Mitarbeiterin wäre in 03/2021 in EG 6 in die Erfahrungsstufe 3 gestiegen.
Jetzt soll eine nachträgliche Höhergruppierung zum 01.05.2020 in EG 8 erfolgen. Wird sie dann in der Erfahrungsstufe 2 oder 3 berücksichtigt?

Danke schon mal vorab ???

Spid:
Was soll eine "nachträgliche Höhergruppierung" sein?

WasDennNun:
Wenn sie zum 1.5.2020 höhergruppiert wurde (nachträglich geht das nicht, es kann nur nachträglich festgestellt werden) dann findet auch zu diesem Zeitpunkt die HG statt.

Was ist zum 1.5.2020 passiert, dass der AG mein, dass sie zu diesem Zeitpunkt höhergruppiert wurde.

Ole:
die Dame hat einen Antrag auf Überprüfung ihrer Eingruppierung gestellt, schon im letzten Jahr im Mai 2020. Dieser wurde jetzt positiv beschieden.

Wäre sie dann in Stufe 2 oder 3?

WasDennNun:

--- Zitat von: Ole ---die Dame hat einen Antrag auf Überprüfung ihrer Eingruppierung gestellt, schon im letzten Jahr im Mai 2020. Dieser wurde jetzt positiv beschieden.

Wäre sie dann in Stufe 2 oder 3?

--- End quote ---
Das kommt darauf an, ab wann sie die Tätigkeiten übertragen bekommen hat. der Antrag ist irrelevant für die Eingruppierung.
Ich entnehme der Ausführung, dass sie schon vorher diese Tätigkeiten ausgeübt hat.
Somit kann es sein, dass sie schon immer in der EG8 war und die Stufenlaufzeiten auch durchlaufen hat.
(und der AG sie nur falsch bezahlt hat)

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