Autor Thema: Höhergruppierung - Stufenlaufzeit  (Read 2496 times)

Ole

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Höhergruppierung - Stufenlaufzeit
« am: 06.05.2021 10:28 »
Hallo,

ein leider etwas komplizierter Fall  >:(

Eine Mitarbeiterin wäre in 03/2021 in EG 6 in die Erfahrungsstufe 3 gestiegen.
Jetzt soll eine nachträgliche Höhergruppierung zum 01.05.2020 in EG 8 erfolgen. Wird sie dann in der Erfahrungsstufe 2 oder 3 berücksichtigt?

Danke schon mal vorab ???

Spid

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Antw:Höhergruppierung - Stufenlaufzeit
« Antwort #1 am: 06.05.2021 10:29 »
Was soll eine "nachträgliche Höhergruppierung" sein?

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung - Stufenlaufzeit
« Antwort #2 am: 06.05.2021 10:37 »
Wenn sie zum 1.5.2020 höhergruppiert wurde (nachträglich geht das nicht, es kann nur nachträglich festgestellt werden) dann findet auch zu diesem Zeitpunkt die HG statt.

Was ist zum 1.5.2020 passiert, dass der AG mein, dass sie zu diesem Zeitpunkt höhergruppiert wurde.

Ole

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Antw:Höhergruppierung - Stufenlaufzeit
« Antwort #3 am: 06.05.2021 10:50 »
die Dame hat einen Antrag auf Überprüfung ihrer Eingruppierung gestellt, schon im letzten Jahr im Mai 2020. Dieser wurde jetzt positiv beschieden.

Wäre sie dann in Stufe 2 oder 3?

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung - Stufenlaufzeit
« Antwort #4 am: 06.05.2021 10:54 »
Zitat von: Ole
die Dame hat einen Antrag auf Überprüfung ihrer Eingruppierung gestellt, schon im letzten Jahr im Mai 2020. Dieser wurde jetzt positiv beschieden.

Wäre sie dann in Stufe 2 oder 3?
Das kommt darauf an, ab wann sie die Tätigkeiten übertragen bekommen hat. der Antrag ist irrelevant für die Eingruppierung.
Ich entnehme der Ausführung, dass sie schon vorher diese Tätigkeiten ausgeübt hat.
Somit kann es sein, dass sie schon immer in der EG8 war und die Stufenlaufzeiten auch durchlaufen hat.
(und der AG sie nur falsch bezahlt hat)

Ole

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Antw:Höhergruppierung - Stufenlaufzeit
« Antwort #5 am: 06.05.2021 10:56 »
Die Tätigkeiten hat sie ab Mai 2020 ausgeführt. Also käme sie doch dann in die Stufe 2?

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung - Stufenlaufzeit
« Antwort #6 am: 06.05.2021 10:57 »
Zitat von: Ole
Die Tätigkeiten hat sie ab Mai 2020 ausgeführt. Also käme sie doch dann in die Stufe 2?
Wenn sie am 1.5.2020 eine Tätigkeitsänderung vom AG übertragen bekommen hat, die zu der EG8 führt, dann wird sie zum 1.5.2020 HG und ist seit dem 1.5.2020 in der EG8 Stufe 2
edit
Laufzeit fängt neu an. nächster Anstieg 1.5.2022
Geld kann für die letzten 6 Monate eingefordert werden.

Spid

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Antw:Höhergruppierung - Stufenlaufzeit
« Antwort #7 am: 06.05.2021 11:13 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Höhergruppierung ist der Zeitpunkt der wirksamen Änderung der auszuübenden Tätigkeit.