Autor Thema: Höhergruppierung ohne Studium  (Read 17218 times)

MangoElisa

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Höhergruppierung ohne Studium
« am: 06.05.2021 15:10 »
Liebe Forumsmitglieder,

ich bin branchenfremd nach einer kaufmännischen Ausbildung und 18 Jahren Berufserfahrung bei einer Universität als Aushilfskraft in E3 gelandet. Aufgrund meiner EDV-Affinität wurde ich in einer recht anspruchsvollen Tätigkeit mit EDV Bezug eingesetzt und war bereits 1 Jahr später in E9. Durch einen Wechsel der Hochschule von BW nach Bayern bin ich nach 5 Jahren in E8 gelandet, mit Höherstufung kam ich unterm Strich auf den gleichen Netto-Betrag, daher war das in Ordnung für mich. Nachdem ich meine Erfahrungen die ich beim vorherigen Arbeitgeber gesammelt hatte in der neuen Stelle sehr gut einbringen konnte und der eigentlich dafür zuständige Mitarbeiter (dem ich schon viele Aufgaben abgenommen hatte) in den Ruhestand ging, habe ich mal gewagt nach einer Höhergruppierung zu fragen. Das wurde abgelehnt, auch weil eine andere Kollegin (IT-Studium im Ausland) die Aufgaben übernehmen sollte. Nun habe ich schon über ein Jahr versucht diese Kollegin (die natürlich mehr verdient als ich) in dem Bereich einzulernen. Meine Kollegen, meine Chefin und ich sind übereingekommen, dass diese Kollegin diese Tätigkeiten nie ausführen werden kann. Es ist eben nicht nur eine reine IT-Tätigkeit, sondern man muss auch viele andere Gegebenheiten erstmal kapieren und in Zusammenhang bringen.
Nun zu meiner Frage, auch aufgrund der neuen Bestimmungen im IT-Bereich: Ist es möglich auch ohne Studium bei entsprechender Erfahrung (10 Jahre) in dem Bereich in z.B. E10 eingestuft zu werden und was sind die Voraussetzungen dafür? Unser Personal kommt immer mit der Begründung, dass mir die entsprechende Ausbildung fehlen würde.

Vielen Dank für eure Hilfe

Spid

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Antw:Höhergruppierung ohne Studium
« Antwort #1 am: 06.05.2021 15:12 »
Ja. Eine entsprechende auszuübende Tätigkeit.

Organisator

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Antw:Höhergruppierung ohne Studium
« Antwort #2 am: 06.05.2021 15:36 »
Ist es möglich auch ohne Studium bei entsprechender Erfahrung (10 Jahre) in dem Bereich in z.B. E10 eingestuft zu werden und was sind die Voraussetzungen dafür? Unser Personal kommt immer mit der Begründung, dass mir die entsprechende Ausbildung fehlen würde.

Tariflich ist es wie von Spid beschrieben möglich. Ob dein Arbeitgeber auch von der Möglichkeit Gebrauch machen will steht ihm frei. Er kann genausogut ein Studium voraussetzen und damit dir die Möglichkeit der Übernahme höherwertiger Tätigkeiten verwehren.

Spid

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Antw:Höhergruppierung ohne Studium
« Antwort #3 am: 06.05.2021 15:41 »
Aber eben nur und ausschließlich für die Übertragung einer auszuübenden Tätigkeit. Ist die Tätigkeit einmal wirksam übertragen, sind Befindlichkeiten des AG bedeutungslos.

MangoElisa

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Antw:Höhergruppierung ohne Studium
« Antwort #4 am: 07.05.2021 07:47 »
Es ist eben so, dass mein AG eine neue Stelle besetzen muss, die in 10 eingestuft werden müsste. Es handelt sich genau um die Tätigkeiten die ich bereits nebenbei mache und auch alle ausüben kann. Jetzt soll ich ohne Ausschreibung von 8 in 9a gestuft werden und diese Stelle übernehmen. Das macht bei mir bei 75% in Steuerklasse V netto 30 Euro aus. Dann lasse ich doch lieber ausschreiben und wenn niemand mit einer besseren Qualifikation gefunden wird muss ich in 10 übernommen werden, oder sehe ich das falsch? Ich muss dazu sagen, es dauert Minimum 2 Jahre um in dem Bereich nur annähernd eingelernt zu werden. Es haben sich auch schon zwei "Studierte" daran versucht und sind gescheitert. Kann ich außerdem ablehnen eine neue Kraft in dem Bereich einzuweisen, weil es defacto gar nicht in meinen Zuständigkeitsbereich gehört? Es handelt sich tatsächlich um Vorgänge die außer mir gar niemand kennt.

Lars73

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Antw:Höhergruppierung ohne Studium
« Antwort #5 am: 07.05.2021 07:52 »
Sind es denn Aufgaben die dann insgesamt nach E10 zu bewerten sind? Dann lass sie dir übertragen und gehe danach die korrekte Eingruppierung an.

Ich sehe nicht das die Anweisung zur Einarbeitung nicht vom Direktionsrecht gedeckt wäre. Eine Weigerung könnte letztlich zur Kündigung führen.


Organisator

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Antw:Höhergruppierung ohne Studium
« Antwort #6 am: 07.05.2021 08:17 »
Dann lasse ich doch lieber ausschreiben und wenn niemand mit einer besseren Qualifikation gefunden wird muss ich in 10 übernommen werden, oder sehe ich das falsch?
ja, das siehst du falsch. Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten. Wenn dir keine entsprechenden Tätigkeiten übertragen werden, dann wirst du auch nicht anders eingruppiert.

Kann ich außerdem ablehnen eine neue Kraft in dem Bereich einzuweisen, weil es defacto gar nicht in meinen Zuständigkeitsbereich gehört? Es handelt sich tatsächlich um Vorgänge die außer mir gar niemand kennt.
Selbstverständlich kannst du das ablehnen. Es kann nur sein, dass dann dein Arbeitgeber ablehnt, dich weiter zu beschäftigen.
Konkret kann dein Arbeitgeber deine Tätigkeiten und somit auch deinen Zuständigkeitsbereich anpassen, soweit dies nicht eingruppierungsrelevant ist.

MangoElisa

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Antw:Höhergruppierung ohne Studium
« Antwort #7 am: 07.05.2021 08:32 »
Die Aufgaben sind mir eben nicht offiziell übertragen. Eigentlich fallen sie in den Zuständigkeitsbereich einer studierten Kollegin. Die bekommt es aber nicht hin. Als ich vor ca. einem Jahr um eine Höhergruppierung gebeten habe eben weil ich diese Tägigkeiten ausführe und auch die Kollegin einlerne wurde mir vom Personaler gesagt, dass das nicht zu meinen Aufgaben gehört. Ich mache es trotzdem weiter, meinen Kollegen zuliebe und weil durch die Fehler die die Kollegin im backoffice macht bei uns nichts läuft. Wenn der Personaler also schon gesagt hat, dass das nicht zu meinen Aufgaben gehört kann ich das doch einstellen ohne das es Konsequenzen für mich hat, oder? Dann muss der Laden halt zusammenbrechen.

Spid

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Antw:Höhergruppierung ohne Studium
« Antwort #8 am: 07.05.2021 08:38 »
Du bist - trotz deutlichen Hinweises - also von Deiner auszuübenden Tätigkeit abgewichen? Das ist ein mindestens abmahnwürdiger Tatbestand.

Lars73

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Antw:Höhergruppierung ohne Studium
« Antwort #9 am: 07.05.2021 08:42 »
Ohne die konkreten Umstände zu kennen kann man es nie einschätzen.
Du könntest deinem Vorgesetzten mitteilen, dass du laut Auskunft des Personalers diese Aufgaben nicht machen sollst und du dieser Aufforderung nun nachkommst. Daneben solltest du auch beschreiben welche Auswirkungen dies aus deiner Sicht haben dürfte.

Wenn  kein Widerspruch kommt und du die Kenntnisnahme des Vorgesetzten belegen kannst dürfte kein arbeitsrechtliches Risiko für dich bestehen. (Außer die unwahrscheinliche Konsequenzen, weil du ein Jahr lang diese Ansage ignoriert hast.)

Nach ein Hinwies. Von außen drängt sich der Eindruck auf, dass du bei der Einarbeitung nicht wirklich das Zeil hast, dass andere die Aufgabe übernehmen können. Daraus würde ich eine klare Konsequenz ziehen. Wenn sich jemand versucht unersetzlich zu machen ersetze ihn so schnell wie möglich. Aus organisatorischer Sicht ist Unersetzlichkeit extrem kritisch. (Was wäre z.B. wenn du morgen krank bist oder länger Urlaub hast.) Man sollte also aufpassen wie man seine Unersetzlichkeit gegenüber Vorgesetzten darstellt.

MangoElisa

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Antw:Höhergruppierung ohne Studium
« Antwort #10 am: 07.05.2021 09:18 »
Vielleicht muss ich ein paar Dinge noch klarer stellen:

Es ist absolut nicht mein Plan mich unersetzlich zu machen. Es sind Aufgaben die in unserem Team keiner machen will, bzw. auch gar nicht kann. Ich habe im letzten Jahr sehr viel Zeit investiert die Kollegin einzulernen. Ebenso der Kollege in der EDV, der eben dringend Unterstützung benötigt. Wir kapitulieren beide. Der Kollege schätzt meine Unterstützung sehr und möchte mich schon lange in seinem Team wissen. Wir zwei haben schon Stunden damit verbracht die Fehler der Kollegin wieder auszubügeln. Auch meine Vorgesetzte steht voll hinter mir. Das Problem ist einzig und alleine ein Personaler für den ein Mitarbeiter ohne Studium nicht viel zählt.
Ich mache die Arbeit auch wirklich gerne. Nur muss ich es deshalb akzeptieren, dass ich dafür nicht gebührend bezahlt werde?

Spid

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Antw:Höhergruppierung ohne Studium
« Antwort #11 am: 07.05.2021 09:21 »
Die Abweichung von der auszuübenden Tätigkeit wird nicht dadurch geheilt, daß man sich mit anderen zu dieser Unbotmäßigkeit verabredet.

Organisator

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Antw:Höhergruppierung ohne Studium
« Antwort #12 am: 07.05.2021 09:23 »
Nur muss ich es deshalb akzeptieren, dass ich dafür nicht gebührend bezahlt werde?

Nein, musst du nicht. Wie du geschildert hast, wurden dir die Aufgaben gar nicht übertragen. Von daher darfst du sie gar nicht ausführen.
Konkret: gehe mit den Infos zu deinen übertragenen Aufgaben zu deiner Führungskraft und zeige ihr, was du machen darfst und ab sofort tun wirst. Wenn es deiner Führungskraft nicht ausreicht, müsste sie sich um die Übertragung weiterer Aufgaben kümmern.

Wenn du entgegen der dir offiziell übertragenen Aufgaben andere Aufgaben wahrnimmst ists (bestenfalls) dein Privatvergnügen.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung ohne Studium
« Antwort #13 am: 07.05.2021 12:43 »
Nur muss ich es deshalb akzeptieren, dass ich dafür nicht gebührend bezahlt werde?
Du musst akzeptieren, dass der AG dir diese Tätigkeiten nicht übertragen hat.
Und deine Führungskraft muss akzeptieren, dass der Laden zusammenbricht, weil er versagt hat, da er nicht dafür gesorgt hat, das die Tätigkeiten jemanden übertragen werden, der sie auch ausüben kann.
Und dein Personaler muss akzeptieren, dass er nicht lesen kann oder nicht auf der Höhe der Zeit ist, denn in der neuen Entgeltordnung gibt es für IT Kräfte bis EG13 keine Ausbildungsvoraussetzung.


Doraymefayzo

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Antw:Höhergruppierung ohne Studium
« Antwort #14 am: 11.05.2021 08:10 »
Viele Personaler stecken noch in alten Strukturen fest und sind stellnweise der festen Überzeugung, dass man gewisse EGs ohne Studium nicht haben "darf".
Selbst Leute im PR, die eigentlich auf einem aktuellen Stand sein sollten, glauben, dass alles ab EG10 ohne Studium nahezu undenkbar ist.
Das ist zumindest meine Erfahrung nach gerade mal 1 1/2 Jahren ÖD.