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Höhergruppierung ohne Studium

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MangoElisa:
Liebe Forumsmitglieder,

ich bin branchenfremd nach einer kaufmännischen Ausbildung und 18 Jahren Berufserfahrung bei einer Universität als Aushilfskraft in E3 gelandet. Aufgrund meiner EDV-Affinität wurde ich in einer recht anspruchsvollen Tätigkeit mit EDV Bezug eingesetzt und war bereits 1 Jahr später in E9. Durch einen Wechsel der Hochschule von BW nach Bayern bin ich nach 5 Jahren in E8 gelandet, mit Höherstufung kam ich unterm Strich auf den gleichen Netto-Betrag, daher war das in Ordnung für mich. Nachdem ich meine Erfahrungen die ich beim vorherigen Arbeitgeber gesammelt hatte in der neuen Stelle sehr gut einbringen konnte und der eigentlich dafür zuständige Mitarbeiter (dem ich schon viele Aufgaben abgenommen hatte) in den Ruhestand ging, habe ich mal gewagt nach einer Höhergruppierung zu fragen. Das wurde abgelehnt, auch weil eine andere Kollegin (IT-Studium im Ausland) die Aufgaben übernehmen sollte. Nun habe ich schon über ein Jahr versucht diese Kollegin (die natürlich mehr verdient als ich) in dem Bereich einzulernen. Meine Kollegen, meine Chefin und ich sind übereingekommen, dass diese Kollegin diese Tätigkeiten nie ausführen werden kann. Es ist eben nicht nur eine reine IT-Tätigkeit, sondern man muss auch viele andere Gegebenheiten erstmal kapieren und in Zusammenhang bringen.
Nun zu meiner Frage, auch aufgrund der neuen Bestimmungen im IT-Bereich: Ist es möglich auch ohne Studium bei entsprechender Erfahrung (10 Jahre) in dem Bereich in z.B. E10 eingestuft zu werden und was sind die Voraussetzungen dafür? Unser Personal kommt immer mit der Begründung, dass mir die entsprechende Ausbildung fehlen würde.

Vielen Dank für eure Hilfe

Spid:
Ja. Eine entsprechende auszuübende Tätigkeit.

Organisator:

--- Zitat von: MangoElisa am 06.05.2021 15:10 --- Ist es möglich auch ohne Studium bei entsprechender Erfahrung (10 Jahre) in dem Bereich in z.B. E10 eingestuft zu werden und was sind die Voraussetzungen dafür? Unser Personal kommt immer mit der Begründung, dass mir die entsprechende Ausbildung fehlen würde.

--- End quote ---

Tariflich ist es wie von Spid beschrieben möglich. Ob dein Arbeitgeber auch von der Möglichkeit Gebrauch machen will steht ihm frei. Er kann genausogut ein Studium voraussetzen und damit dir die Möglichkeit der Übernahme höherwertiger Tätigkeiten verwehren.

Spid:
Aber eben nur und ausschließlich für die Übertragung einer auszuübenden Tätigkeit. Ist die Tätigkeit einmal wirksam übertragen, sind Befindlichkeiten des AG bedeutungslos.

MangoElisa:
Es ist eben so, dass mein AG eine neue Stelle besetzen muss, die in 10 eingestuft werden müsste. Es handelt sich genau um die Tätigkeiten die ich bereits nebenbei mache und auch alle ausüben kann. Jetzt soll ich ohne Ausschreibung von 8 in 9a gestuft werden und diese Stelle übernehmen. Das macht bei mir bei 75% in Steuerklasse V netto 30 Euro aus. Dann lasse ich doch lieber ausschreiben und wenn niemand mit einer besseren Qualifikation gefunden wird muss ich in 10 übernommen werden, oder sehe ich das falsch? Ich muss dazu sagen, es dauert Minimum 2 Jahre um in dem Bereich nur annähernd eingelernt zu werden. Es haben sich auch schon zwei "Studierte" daran versucht und sind gescheitert. Kann ich außerdem ablehnen eine neue Kraft in dem Bereich einzuweisen, weil es defacto gar nicht in meinen Zuständigkeitsbereich gehört? Es handelt sich tatsächlich um Vorgänge die außer mir gar niemand kennt.

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