Autor Thema: Höhergruppierung ohne Studium  (Read 17215 times)

MangoElisa

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Antw:Höhergruppierung ohne Studium
« Antwort #15 am: 12.05.2021 08:33 »
Vielen Dank für die vielen hilfreichen Hinweise, ich war noch zu wenig in der Gehaltstruktur des ÖD drin.

Bei meinen weiteren Recherchen sind mir nochmal weitere Erkenntinisse gekommen.
Wenn ich das alles richtig verstanden habe würde eine Hochgruppierung von bisher E8 Stufe 4(seit 1.7.2019) in E9a eine Runterstufung in Stufe 3 mit sich bringen. Sollte ich eine Eingruppierung in E10 erreichen sogar in Stufe 2!?
Außerdem habe ich gelesen, dass mit dem neuen Tarifvertrag im Herbst 2021 eine Abschaffung eben dieser Runterstufung erreicht werden soll.
Daher habe ich jetzt einen Plan entwickelt und ich möchte euch bitten mir zu sagen ob ich da richtig liege oder meine Rechnung nicht ganz aufgeht.
Ich kann mir ja jetzt die Aufgaben in E8 Stufe 4 übertragen lassen. Nach dem Abschluss des neuen Tarifvertrages lass ich meine übertragenen Tätigkeiten neu beschreiben. Da in absehbarer Zeit sogar zwei neue IT-Projekte geplant sind (Einführung DMS und neues System für Prüfungsverwaltung) und ich in diesen involviert sein werde, werden sich die Aufgaben eher noch in Richtung IT spezialisieren.

Ich danke euch für eure Einschätzung.

Spid

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Antw:Höhergruppierung ohne Studium
« Antwort #16 am: 12.05.2021 08:47 »
Es erfolgt keine "Runterstufung". Die Stufen der Entgelttabelle in E10 sind andere Stufen der Entgelttabelle als die in E9b, E9a, E8 usw. Die stufengleiche Höhergruppierung wird schon seit Jahren von den Gewerkschaften erfolglos forciert. Es besteht kein Grund zur Annahme, daß sie in der diesjährigen Tarifrunde erfolgreicher sein würden.

Pham Nuwen

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Antw:Höhergruppierung ohne Studium
« Antwort #17 am: 12.05.2021 10:47 »
Ich kann mir ja [...]

Das wird ja immer komplexer mit den Plänen. Ob es auch zielführend ist?^^

Ganz ehrlich, an deiner Stelle hätte ich schon längst die Daumenschrauben angezogen und mich woanders beworben. Mit entsprechendem Angebot in der Tasche dann noch ein letztes Mal freundlich aber bestimmt das gewünschte Ergebnis einfordern. Auch im TVöD gilt in 9/10 Fällen Wille=>Weg.

Wenn du dir weiterhin Ermessenspielräume nach Gutdünken aufzwingen lassen willst, studier halt nebenher. Aber statt dieser Ochsentour mit zweifelhaftem Erfolg könntest du eben auch deine Fähigkeiten einem anderen Arbeitgeber gewinnbringend vermitteln.

MangoElisa

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Antw:Höhergruppierung ohne Studium
« Antwort #18 am: 12.05.2021 11:26 »
gut gemeinter Vorschlag, aber im Alter von 50 nach 35 Berufsjahren das Abitur und ein Studium nachzuholen ist keine Option. Dann kann ich direkt  mit meiner Bachelorurkunde die Rente beantragen. Auch ein Wechsel ist in dem Alter nicht mehr so einfach, zumal ich ohne entsprechende Ausbildung beim neuen Arbeitgeber auch erstmal mein Können unter Beweis stellen muss, was mein jetziger Arbeitgeber ja bereits zu schätzen weiß - zumindest der direkte Vorgesetzte.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung ohne Studium
« Antwort #19 am: 12.05.2021 11:44 »
Nur muss ich es deshalb akzeptieren, dass ich dafür nicht gebührend bezahlt werde?
Du musst akzeptieren, dass der AG dir diese Tätigkeiten nicht übertragen hat.
Und deine Führungskraft muss akzeptieren, dass der Laden zusammenbricht, weil er versagt hat, da er nicht dafür gesorgt hat, das die Tätigkeiten jemanden übertragen werden, der sie auch ausüben kann.
Und dein Personaler muss akzeptieren, dass er nicht lesen kann oder nicht auf der Höhe der Zeit ist, denn in der neuen Entgeltordnung gibt es für IT Kräfte bis EG13 keine Ausbildungsvoraussetzung.
Ich kann mir ja jetzt die Aufgaben in E8 Stufe 4 übertragen lassen. Nach dem Abschluss des neuen Tarifvertrages lass ich meine übertragenen Tätigkeiten neu beschreiben.
Wenn du sie übertragen bekommst und du es akzeptierst, dann bist du zu dem Zeitpunkt der Übertragung auch entsprechend eingruppiert.
Der Personaler wird dir das Entgelt der 9a oder so bezahlen wollen, dass kannst du aber getrost ignorieren. Denn du bist ja  dann EG10 S 2 (da von 8s4 kommend), der Personaler kann dagegen nichts machen, weil ist ja nun einmal Tarifrecht und sein mangelhaftes Wissen darüber kannst du ja ausnutzen.

Du kannst aber auch deinem AG sage:
Gerne übernehme ich diese Tätigkeiten, allerdings nur, wenn ich eine Zulage in Höhe von 2 Stufen erhalte.
Ansonsten legt euch gehackt und seht zu wie der Laden weiterlaufen soll.

Da auf zukünftige stufengleiche HG zu warten, kannst du knicken.