Wenn Du einen Diesntunfall hattest, dieser durch die Diesntstelle schriftlich anerkannt wurde, übernimmt Dein Dienstherr alle wegen der Behandlugen anfallenden Kosten.
Solltest Du darüberhinaus privat zusätzliche Versicherungen (Unfall- oder Diesnstunfähigkeitsversicherung) abgerschlossen haben, greift hier natürlich der vereinbarte Versicherungsschutz.
Das ist zwar eine Sache, aber zwei Paar Schuhe...