Hallo Zusammen,
wir haben in unserem Freibad eine ergänzende Dienstvereinbarung Arbeitszeit mit dem Auszug
"Währen der Öffnung des Freibades wird die regelmäßige Arbeitszeit auf bis zu 60 Stunden in einem Zeitraum von bis zu 6 Tagen verlängert."
Die Dienstpläne werden zudem auch nach diesem Schema geschrieben.
Was ist nun, wenn Mitarbeiter längerfristig Arbeitsunfähig werden?
Mein Wissensstand ist, dass die laufende Woche laut Dienstplan gerechnet wird und ab der kommenden Woche alles in die "normale" 39 Stunden Woche gesetzt wird.
Kann mir das jemand bestätigen bzw. einen Hinweis geben wo ich dazu etwas schriftlich finde?
Gruß