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Tarifliches Leistungsentgelt in Höhe von 8%

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SpotJ:
Hallo zusammen,

bei uns gibt es das tarifliches Leistungsentgelt in Höhe von 1% der Monatsentgelte pauschal an jeden Mitarbeiter. Es wurde damals eine Zielgröße für das dem AG zustehende Volumen hierfür von 8% definiert, wenn ich das richtig in Erinnerung hatte.
Wieso hängen wir dann noch immer so weit davon entfernt? Was habe ich hier falsch verstanden?

Grüße

Lars73:
Weil man sich in den Tarifverhandlungen nicht darauf geeinigt hat. Man hätte dafür das Erhöhungsvolumen der Tarifrunde in das Leistungsentgelt statt in die Erhöhung des Tabellenentgelts stecken müssen. Die Gewerkschaften sind kein Fan von dem Instrument und auch bei den Arbeitgebern gab es eine Ernüchterung hinsichtlich des Instruments.

SpotJ:
Hmm habe auch den Eindruck, dass Verdi generell kein Fan von prozentualen Erhöhungen ist, lieber Sockelbeträge..

Spid:
Wenn ein “Leistungsentgelt” pauschal in gleicher Höhe an alle Beschäftigten gezahlt wird, handelt es sich nicht um das tarifliche Leistungsentgelt. Eine solche Dienstvereinbarung ist unwirksam und auf eine solche unwirksame Dienstvereinbarung geleistete Zahlung kann keine Erfüllungswirkung des tarifvertraglichen Anspruchs auf Auskehrung des Budgets nach §18 Abs. 3 Satz 2 2. Halbsatz TVÖD haben.

Neipotz:
Wird aber genau so bei vielen Arbeitgebern im öffentlichen Dienst gehandhabt. Stichwort Gießkannenprinzip. Ich halte davon nichts und finde es gut, dass es mein AG nicht so macht. Aber ich kenne mehrere Freunde die alle bei verschiedenen Arbeitgebern im öffentlich Dienst tätig sind, welches das Gießkannenprinzip leider anwenden.

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