Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Tarifliches Leistungsentgelt in Höhe von 8%
BeamterBR:
--- Zitat von: Spid am 23.08.2021 15:06 ---Da ein Eigenbetrieb keine eigene Rechtspersönlichkeit hat, ist das unbeachtlich.
--- End quote ---
In einigen Bundesländern führen Eigenbetriebe allerdings eine Sonderrechnung mit eigenen Regelungen zum Ausgleich dieser Rechnung inklusive Beurteilung die im Rahmen von Genehmigungen durchaus eine Rolle spielen.
Inwiefern möglichweise eine Verpflichtung zur Ausweisung dieser Rückstellung besteht, ist abhängig von den länderspezifischen Regelungen zum kommunalen Haushaltsrecht.
All dies ändert jedoch nichts an den Ansprüchen der Beschäftigten, für die in jedem Fall die Kommune haftet, weil der Eigenbetrieb keine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt.
Je nach länderspezifischen Regelung könnte man die jeweilige Aufsichtsbehörde anonym darauf hinweisen, dass hier möglicherweise gegen Bilanzierungsvorschriften verstoßen wird, wenn man den Arbeitgeber ärgern möchte.
Taugenichts:
--- Zitat von: BeamterBR am 23.08.2021 15:14 ---
Inwiefern möglichweise eine Verpflichtung zur Ausweisung dieser Rückstellung besteht, ist abhängig von den länderspezifischen Regelungen zum kommunalen Haushaltsrecht.
Je nach länderspezifischen Regelung könnte man die jeweilige Aufsichtsbehörde anonym darauf hinweisen, dass hier möglicherweise gegen Bilanzierungsvorschriften verstoßen wird, wenn man den Arbeitgeber ärgern möchte.
--- End quote ---
In der der Kommunalhaushaltsverordnung konnte ich folgenden Absatz dazu finden:
"Rückstellungen sind ertragswirksam aufzulösen, soweit der Grund für ihre Bildung entfallen ist."
Meinst du das mit Bilanzierungsvorschriften? Der Grund ist ja nicht entfallen. Die Paragraphen 18 und 18a sind ja weiterhin im TVöD enthalten.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version