Autor Thema: Dienstjubiläum  (Read 6105 times)

Lambert

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Dienstjubiläum
« am: 10.05.2021 14:58 »
Hallo Forums-Mitglieder,

Anfang nächsten Monats habe ich mein 25 jähriges Dienstjubiläum.
Laut Herrn "google" soll es eine Prämie geben und diese im Vormonat ausgezahlt werden,
sodass diese zum Jubiläum auch auf dem Konto ist.  :)

Auf Rückfrage beim LBV erfuhr ich, dass man wohl bisher nichts von meinem Jubiläum wisse  ::) und dies die Dienststelle mitteilen müsse.
Nun frage ich mich, ob es nicht alles automatisch laufen müsste und nicht noch Nachfragen an verschieden Stellen bedarf.

Über Rückantworten würde ich mich freuen.

Viele Grüße
Lambert

Spid

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Antw:Dienstjubiläum
« Antwort #1 am: 10.05.2021 15:04 »
Ein "Dienstjubiläum" gibt es im TV-L nicht. Es gibt das Arbeitsjubiläum (§29 Abs. 1 lit. d), für das es einen Tag Arbeitsbrefreiung gibt sowie das Jubiläumsgeld bei Vollendung einer Beschäftigungszeit von 25 bzw. 40 Jahren. Letzteres steht am Tag zu, an dem die Zeitvorgabe erfüllt wird. Ein Tätigwerden des Beschäftigten ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich.

Lambert

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Antw:Dienstjubiläum
« Antwort #2 am: 10.05.2021 18:13 »
Super, besten Dank für die schnelle Rückantwort!

Dienstbeflissen

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Antw:Dienstjubiläum
« Antwort #3 am: 14.05.2021 10:20 »
Ggf. benötigt der AG Angaben zu Beschäftigungszeiten die bei anderen AG abgeleistet wurde um die Jubiläums(dienst)Zeit zu berechne. Siehe § 34 abs.3 TVL

U.a. werden auch Wehrdienstzeiten, bzw. Zeiten des zivilen Ersatzdienst angerechnet.

Daraus ergibt sich dann die anrechnungsfähige Beschäftigungszeit und die kann der AG kaum ohne dein Handeln/ Antrag feststellen. 

Die Uni Bremen nutzt dazu folgendes Formular:

https://www.uni-bremen.de/fileadmin/user_upload/dezernate/dezernat2/Formulare/A._B._Neueinst.__Weiterb.__Aufst.__Umsetzung/Vorzeiten_P34.pdf
« Last Edit: 14.05.2021 10:35 von Dienstbeflissen »