Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Rückforderung Entgelt
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Ole:
Hallo,
eine Mitarbeiterin in Elternzeit wurde ausversehen überzahlt für 3 Monate, ihre Elternzeit war im Lohnprogramm nicht hinterlegt. Nun zahlt die Mitarbeiterin das Geld nicht zurück. Sie ist quasi nicht zu erreichen :o
Was haben wir als AG für Möglichkeiten?
Danke vorab
Spid:
Anspruch geltend machen und nach der Elternzeit aufrechnen, ansonsten einfach vor dem ArbG klagen.
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