Autor Thema: Krankheit/Feiertag bei fexibler Zeiteinteilung  (Read 2004 times)

Hipo

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Hallo zusammen,

ich habe eine geringfügig entlohnte Tätigkeit mit 5,5 Wochenstunden. Bisher hatte ich eine 5 Tage Woche mit 1,1 Stunden am Tag und den vollen Urlaubsanspruch. Die Arbeitsleistung habe ich meistens an 1-3 Tagen erbracht. Dies war für mich völlig frei einteilbar.

Jetzt wurde mir angeordnet, meine Arbeit an 2 Tagen die Woche zu leisten. Mein Urlaubsanspruch wurde auf eine 2 Tagewoche umgerechnet. Die Tage kann ich weiterhin frei aussuchen. Soweit so gut.

Meine Frage (vielleicht etwas überspitzt formuliert): Woher weiß ich, ob z. B. ein Feiertag an meinem Arbeitstag ist und meine tägliche Arbeitszeit von 2,75 Stunden somit erbracht ist? Oder, ich bin krank. Ist es jetzt ein Arbeitstag oder ein arbeitsfreier Tag. Ich kann mir die Tage, an denen ich arbeite, frei aussuchen. Da ich jede Woche im Jahr zwei Arbeitstage finde, selbst wenn Heiligabend montags ist, würde ich gar nicht mehr von Feiertagen profitiern. Das wäre der schlechteste Fall. Der beste wäre, jeder Feiertag ist ein Arbeitstag. Ich denke, irgendwo in der Mitte liegt die Wahrheit.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruß
Hipo 


Spid

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Antw:Krankheit/Feiertag bei fexibler Zeiteinteilung
« Antwort #1 am: 11.05.2021 06:26 »
Bei derart flexibler Arbeitszeitgestaltung ist die Rückfallposition stets 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit. Sofern also eine Betrachtung der Vergangenheit - bspw. daß in diesem Arbeitszeitmodell in der Vergangenheit die Arbeitsleistung stets oder zumindest überwiegend an dem Wochentag erbracht worden ist, auf den Feiertag/AU entfallen - nicht die vom AG zu widerlegende Vermutung begründet, daß an diesem Tag gearbeitet worden wäre, ist die geschuldete WAZ pro Feiertag/Tag AU um 1/5 zu mindern.

mb1

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Antw:Krankheit/Feiertag bei fexibler Zeiteinteilung
« Antwort #2 am: 11.05.2021 06:57 »
Kommt das nicht auf die anzuwendende Tarifeinstufung an?

Bei z.B. S2 ist die Sollzeitreduktion bei Wochenfeiertagen 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit, also unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Tagewoche.
Bei z.B. E2 ist die Sollzeitreduktion abhängig von der Stundenzahl, die geleistet werden muss, hätte man arbeiten müssen. Hier also bei gleicher Zeitverteilung auf 2 Tage pro Woche 5,5/2 = 2,75 Stunden.

Spid

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Antw:Krankheit/Feiertag bei fexibler Zeiteinteilung
« Antwort #3 am: 11.05.2021 07:00 »
Wie meinen? Was ist eine „Tarifeinstufung“? Und welche Bedeutung aufgrund von was sollte das haben?

mb1

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Antw:Krankheit/Feiertag bei fexibler Zeiteinteilung
« Antwort #4 am: 11.05.2021 08:06 »
Beispielsweise Arbeit und Bezahlung im Bereich Verwaltung oder im Bereich Sozial- und Erziehungsdienst und damit entsprechend anzuwendende Tarifvertragsbestandteile.
Die Sollzeitreduktion für Wochenfeiertage wird dann unterschiedlich gehandhabt.

Spid

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Antw:Krankheit/Feiertag bei fexibler Zeiteinteilung
« Antwort #5 am: 11.05.2021 08:17 »
Nein.