Könnte nicht einfach zur Frage Stellung genommen werden. Es handelt sich um einen fiktiven Sachverhalt, welcher so gestaltet werden sollte bzw. ist, dass ein Entgelteinbehalt rechtmäßig wäre....
Wie Lars73 das schon ausgeführt hat: Das Teilzeitkonto ist so zu stellen, als wäre die Arbeitsleistung nie gebucht worden. Anschließend ist so zu verfahren, wie es die Vereinbarungen u.a. zur Gleitzeit vorsehen. Die Tatsache, dass es hier einen Betrug gab, ändert
daran erstmal nichts - es sei denn natürlich, es gibt gesonderte Vereinbarungen für genau diesen Fall, aber das bezweifle ich. Sofern das nachträgliche Erbringen der Arbeitsleistung prinzipiell
möglich ist, ist der Mitarbeiter in der Pflicht, genau das zu tun. (Eine Unmöglichkeit könnte beispielsweise durch Renteneintritt, Kündigung oder Tod entstehen.)