Autor Thema: [NW] Eingruppierung bei Bewerbung in anderer Kommune - A9 zu A11  (Read 3905 times)

MRLDKR

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Hallo zusammen!

ich habe eine Frage bzgl. der Eingruppierung bei einer erfolgreichen Bewerbung zu einer anderen Kommune. Leider konnte ich über die Suche keine passenden Ergebnisse finden und ich hatte noch keine Gelegenheit die Personalstelle anzusprechen.

Zur Ausgangslage:
Ich habe im August 2019 mein Studium abgeschlossen und wurde zum Stadtinspektor auf Probe (A9) ernannt.

Nun habe ich mich erfolgreich auf eine nach A11 besoldete Stelle bei einer anderen Kommune in NRW beworben. Allerdings wird noch auf die Zustimmung des Personalrates gewartet.

Nun zu meiner Frage: Wie werde ich zukünftig besoldet? Kann man das pauschal beantworten?
Bei meiner jetztigen Kommune wäre ich ab 08/22 zum Beamten auf Lebenszeit ernannt worden. Ein Jahr später (08/23) hätte die erste Beförderung auf A10 angestanden.
Nun Frage ich mich ob die Probezeit nicht verkürzt werden kann/muss und ich direkt mit A10 besoldet werde?
Laut LBG sowie LVO, sofern ich diese richtig interpretiere, ist dies nicht möglich. Spart sich die neue Kommune dann tatsächlich noch mehr als 3 Jahre Dienstbezüge?

Ich würde mich wirklich sehr über eine Antwort freuen.

EiTee

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Es besteht generell kein Anspruch auf Beförderung somit ist auch die Annahme, dass du in deiner jetzigen Kommune auf A10 befördert wirst nur eine Vermutung.

Jetzt zu den Fragen:
Die Probezeit kann verkürzt werden. Gründe findet man, wenn man eine Person unbedingt möchte.
Während der Probezeit befördert werden ist unzulässig außer, naja das steht in §7 LVO NRW, auch hier hängt es vom Wollen ab.
Eine verpflichtende Besoldung nach A10 besteht nicht, möglich ist aber einiges.
Und zum Schluss spart die Behörde auch länger als 3 Jahren, indem du einfach nicht befördert wirst.

Meikel

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Ich weiß, es wird jetzt schon zum hundertsten Mal gepostet. Ich finde es total interessant, wie anscheinend die Beförderungen in den Kommunalverwaltungen stattfinden. Ich, Landesbeamter in SH, bin 2005 als Beamter auf Probe quasi gestartet. Beförderung auf A10 war 2011. Seit 2005 hatte ich einen gebündelten Dienstposten nach A11. Ich habe im Juni eine Funktionsstelle nach A13 zugewiesen bekommen. Die Beförderung nach A11 war in 04/2016 und nach A12 in 04/2020. die letztere sogar in der Mindestabstandsfrist von 3 Jahren + 1 Jahr wegen Beurteilungsnote. Das ist hierzulande schon schnell. Die Beförderung nach A13 wird wahrscheinlich erst in 6-8 Jahren erfolgen, da die Haushaltsstellen zwar dar, aber nicht zu 100% hinterlegt sind.   Ich will mich nicht beschweren, da die Kollegen/Innen in den anderen Ämtern unsere Verwaltung noch länger warten müssen. Es passt aber manchmal nicht.. 


Meikel

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Im Juni 2014 wurde die Funktionsstelle nach A13 zugewiesen.

BStromberg

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Ich weiß, es wird jetzt schon zum hundertsten Mal gepostet. Ich finde es total interessant, wie anscheinend die Beförderungen in den Kommunalverwaltungen stattfinden. Ich, Landesbeamter in SH, bin 2005 als Beamter auf Probe quasi gestartet. Beförderung auf A10 war 2011. Seit 2005 hatte ich einen gebündelten Dienstposten nach A11. Ich habe im Juni eine Funktionsstelle nach A13 zugewiesen bekommen. Die Beförderung nach A11 war in 04/2016 und nach A12 in 04/2020. die letztere sogar in der Mindestabstandsfrist von 3 Jahren + 1 Jahr wegen Beurteilungsnote. Das ist hierzulande schon schnell. Die Beförderung nach A13 wird wahrscheinlich erst in 6-8 Jahren erfolgen, da die Haushaltsstellen zwar dar, aber nicht zu 100% hinterlegt sind.   Ich will mich nicht beschweren, da die Kollegen/Innen in den anderen Ämtern unsere Verwaltung noch länger warten müssen. Es passt aber manchmal nicht..

Inwiefern nutzt dieser egozentrische Monolog dem Themenersteller?
Wo wäre dessen Erkenntnisgewinn aus der Schilderung deines Einzelschicksals?


Zur Ausgangsfrage:

Nur, wenn der neue Dienstherr hausintern den § 7 LVO und dessen Möglichkeiten zur frühzeitigen Beförderung von leistungsstarken Beamten anwendet, kann es schneller gehen. Ansonsten greifen halt die üblichen Sperr- und Wartefristen, was in Hinblick auf die generelle Funktion des Laufbahnrechts durchaus wünschenswert wäre, wenn ich Ausführungen á la "Spart sich die neue Kommune dann tatsächlich noch mehr als 3 Jahre Dienstbezüge?" lese.

Wenn der neue Dienstherr im Allgemeinen "attraktiv" ist und die Aufgabe mutmaßlich Spaß macht, dann WECHSEL! Bei soliden Leistungen ist die mittelfristige Karriere doch vorgezeichnet.

Wenn du sofort entsprechend der Tätigkeit bezahlt werden möchtest, gib die Urkunde zurück und lass dich als VB einstellen. Dann bekommst du bei korrekter Eingruppierung und Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen SOFORT das dir zustehende Tarifgehalt gemäß Vergleichsbewertung dieses Dienstpostens.
 
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

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Der Threadersteller zeigt das aktuelle Bild in NRW.

Eine Beförderung nach A10 nach einem Jahr Mindestwartezeit ist der absolute Standard geworden.

A10 nach A11 sieht es dann aber schon anders aus.