Die 10,8 Prozent stellen die Obergrenze für den Versorgungsabschlag dar.
Der Versorgungsabschlag ist ein Prozentsatz, um den der Betrag deines Ruhegehalts gemindert wird.
Er bezieht sich also nicht auf den maximalen Ruhegehaltssatz (ca. 75%), falls du dies meintest.
Versuch mal, einen Versorgungsrechner im Netz zu finden. Da gibst du deine Dienstzeiten, den voraussichtlichen Eintrittstermin in den Ruhestand und dein Geburtsdatum ein und der errechnet dir deinen Ruhegehaltssatz. Vermutlich wird der bei dir aufgrund deines Alters und wenn du mit Anfang-Mitte 20 angefangen hast um die 50% liegen.
Den Prozentsatz wendest du auf deine ruhegehaltsfähigen Bezüge an und ziehst vom Ergebnis die 10,8% ab.
Also z.B. Ruhegehaltsfähige Bezüge (als Anhaltswert mal das letzte Jahresgehalt nehmen): 60.000 Euro
Mal den individuellen Ruhegehaltssatz (hier fiktiv mal 50%): 30.000 Euro
Minus Versorgungsabschlag 10,8% = 3.240 Euro, bleiben 26.760 Euro
Ergibt einen Monatsdurchschnitt von 2.230 Euro brutto als Ruhegehalt, also 44,6% deiner bisherigen Bezüge.