Autor Thema: [BW] Mit 43 Dienstunfähig in Pension geschickt werden?  (Read 4508 times)

LSt

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Hallo Forum,
mein Dienstherr plant mich nach längerer Krankheit dienstunfähig in Pension zu schicken. Anfangs konnte ich mich mit dem Gedanken gar nicht anfreunden. Mittlerweile rät aber auch mein Arzt dazu, mich pensionieren zu lassen. Natürlich spielt das Thema Geld eine Rolle. Ich bin aktuell in A12 Stufe 10 und habe 15 Jahre Vorzeiten im ÖD als Angestellter. Verheiratet, ein Kind.

Ich las etwas von max. 10,8% Abschlag, der bei Dienstunfähigkeit zum Tragen kommt, auch wenn man weit vor der Pensionsgrenze pensioniert wird.  Ist diese Information korrekt bzw. mit welchen Summen kann ich rechnen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Grüße Martin

was_guckst_du

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Antw:[BW] Mit 43 Dienstunfähig in Pension geschickt werden?
« Antwort #1 am: 11.05.2021 14:22 »
...diese Info ist so nicht korrekt...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

LSt

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Antw:[BW] Mit 43 Dienstunfähig in Pension geschickt werden?
« Antwort #2 am: 11.05.2021 14:26 »
Hallo,
womit hätte ich denn zu rechnen? Danke  :)

Grüße Martin

Opa

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Antw:[BW] Mit 43 Dienstunfähig in Pension geschickt werden?
« Antwort #3 am: 11.05.2021 14:59 »
Die 10,8 Prozent stellen die Obergrenze für den Versorgungsabschlag dar.
Der Versorgungsabschlag ist ein Prozentsatz, um den der Betrag deines Ruhegehalts gemindert wird.

Er bezieht sich also nicht auf den maximalen Ruhegehaltssatz (ca. 75%), falls du dies meintest.

Versuch mal, einen Versorgungsrechner im Netz zu finden. Da gibst du deine Dienstzeiten, den voraussichtlichen Eintrittstermin in den Ruhestand und dein Geburtsdatum ein und der errechnet dir deinen Ruhegehaltssatz. Vermutlich wird der bei dir aufgrund deines Alters und wenn du mit Anfang-Mitte 20 angefangen hast um die 50% liegen.
Den Prozentsatz wendest du auf deine ruhegehaltsfähigen Bezüge an und ziehst vom Ergebnis die 10,8% ab.

Also z.B. Ruhegehaltsfähige Bezüge (als Anhaltswert mal das letzte Jahresgehalt nehmen): 60.000 Euro
Mal den individuellen Ruhegehaltssatz (hier fiktiv mal 50%): 30.000 Euro
Minus Versorgungsabschlag 10,8% = 3.240 Euro, bleiben 26.760 Euro

Ergibt einen Monatsdurchschnitt von 2.230 Euro brutto als Ruhegehalt, also 44,6% deiner bisherigen Bezüge.