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Wenn nicht "vorzugsweise" erfüllt, dann kein Bewerbungsgespräch

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clarion:
Man hätte Dich einladen müssen. Auch denn wenn es Bewerber gab, die das Vorzugskriterium erfüllt haben.

lizzi:
Ok. Danke euch. Dann weiß ich zukünftig Bescheid.

Macht es eigentlich Sinn, wenn ich meine Schwerbehinderung überhaupt angebe? Ist nicht so, dass ich nichts kann und vorweisen kann. Aber wenns auf der Kippe steht, denke ich, könnte es vielleicht nicht hinderlich sein, wenn man sie angibt, eingeladen werden muss, obwohl man vielleicht sonst nicht eingeladen worden wäre und dann im Gespräch zeigen kann, was man drauf hat.

Spid:
Wenn mir die Einladung eines Bewerbers aufgezwungen wird, ist es völlig egal, was dieser im Vorstellungsgespräch tut oder nicht tut, wel ich es ohnehin nicht bewußt wahrnehme, weil es mich überhaupt nicht interessiert. Wenn mich der Bewerber interessieren würde und er eine Chance auf Auswahl hätte, hätte ich ihn auch ohne Zwang eingeladen.

lizzi:
 :o

CmdrMichael:
Zumindest bringe ich erstmal allen Bewerbern im Vorstellungsgespräch den gleichen professionellen Respekt entgegen.

Die schwerbehinderten Bewerber, die sich nur auf die Stelle bewerben, um darauf zu hoffen, nicht eingeladen zu werden, damit sie dann auf Entschädigung klagen können, sagen eh am Tag vor dem Vorstellungsgespräch ab. Die, die kommen, scheinen sich ja zumindest ernsthaft für die Stelle zu interessieren und nicht ungeeignet zu sein.
Es erhalten eh alle Bewerber die gleichen Fragen und werden objektiv bewertet. Ein Goldkorn kann immer darunter sein. Zumindest habe ich in Vorstellungsgesprächen gelernt, dass manchmal die "Überflieger" bei den Bewerbungsunterlagen im Gespräch sich auch als richtige Nieten herausstellen können und so mancher mit "nur" guten Unterlagen, sowohl im Vorstellungsgespräch als auch im Anschluss auf dem Dienstposten überzeugen konnte.

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