Autor Thema: Einstufung zum Teamleiter mit Höhergruppierung  (Read 2824 times)

scoop

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Hallo zusammen,

etwas kniffliger Fall. Hierzu bräuchte ich Euer Schwarmwissen

Ich bin Angestellter im TVÖD Kommune in der IT.
Die Stelle ist auf E10 bewertet, Studium vorausgestezt. Ich hab keines, also E9. Derzeit Stufe 4
Nun könnte ich von meinem Chef als "sonstige Beschäftigter" sofort eingestuft werden. Dann erhalte ich E10, fange jedoch in der Stufe neu an zu laufen
In 2022 werde ich als Teamleiter eingestuft, würde dann wieder in Stufe 4 von vorne laufen.
Nach heutigen Stand würde ich in 11/2022 in Stufe 5 rutschen.

Nun die Frage in die Runde: Eher auf Stufe 5 warten und 1 1/2 Jahre auf der jetzigen e9 stelle bleiben oder wie oben beschrieben durchgehen und erst in 2025 bzw. mit stufenverkürzung evt. in 2024 .

Oder gibt es gar noch andere Möglichkeiten im TVÖD. Mein Chef ist hier leider nicht so aussagebwandert.

Vielen Dank.

Spid

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Antw:Einstufung zum Teamleiter mit Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 11.05.2021 22:26 »
Es gibt keine E9 - und Du bist mutmaßlich in E10 eingruppiert, sofern die Bewertung die Eingruppierung zutreffend abbildet. Deine Überlegungen sind mithin obsolet.

scoop

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Antw:Einstufung zum Teamleiter mit Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 11.05.2021 22:54 »
Sorry, meinte E9c.
E10 steht nicht auf meinem Vertrag und Gehaltsabrechnung. Daher ist dies schon richtig.

Spid

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Antw:Einstufung zum Teamleiter mit Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 12.05.2021 02:52 »
Beide Vorbringungen sind für die Eingruppierung unbeachtlich.

veeam

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Antw:Einstufung zum Teamleiter mit Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 12.05.2021 12:47 »
Warum geht dein AG nicht den Weg über die Fallgruppe 2 in der E10? Dann würde sich der sonstige Beschäftigte als auch das Erfordernis eines Studiums erübrigen. Ansonsten dürfte bei einer Fallgruppe 1 mit nicht Erfüllen der Anforderungen in der Person die EG9b ergeben, da die EG9C innerhalb des Abschnitts für Beschäftigte er Informations- und Kommunikationstechnik nicht vorgesehen ist.

Lars73

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Antw:Einstufung zum Teamleiter mit Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 12.05.2021 12:54 »
@veeam
Die Annahme mit der E9b ist falsch. Tariflich kommt es nicht darauf ab ob es in dem Abschnitt die E9c gibt.

Der Arbeitgeber verkennt schlicht die Bedeutung der Fallgruppe 2... Das ist aber für die Eingruppierung nicht von Bedeutung.