Ich denke, dass sie in meiner Behörde rein aus Praktikabilitätsgründen separat aufbewahrt und dann nach gewissen Zeiten der Vernichtung zugeführt werden.
Sofern keine med. Diagnose draufstünde, könnte ich (vorbehaltlich der unbekannten Rechtsprechung dazu) ggf. aber damit leben, dass man sie in der PA belässt, weil eigentlich bloß die allgemeine Aussage über Fehltage getroffen wird bzw. herauslesbar ist.
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass sie dort nicht reingepackt werden sollten. Bei Digitalakten kann man das ja super steuern, indem man Container anlegt und besondere Schreib- bzw. Lese- bzw. Zugriffsrechte vergibt. Das spräche für eine Aufnahme, aber in einer Papierakte sehe ich das eher kritisch.