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[NI] Gehaltserhöhung wirkt nicht auf der Familienzulage?
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danklord:
Sehr geehrte Damen und Herren,
als W2 Beamter und im Rahmen der Berufungsverhandlungen hatte ich 5% als Gehaltserhöhung verhandelt. Laut dem Rechner auf dieser Webseite gilt die Erhöhung nicht nur auf dem Grundgehalt, sondern auch auf der Familienzulage, also man bekommt 105% der Familienzulage + 105% des Grundgehalts.
Vom NLBV bekomme ich aber keine erhöhte Familienzulage, sondern nur 100% davon + 105% des Grundgehalts.
Ist das ein Fehler im Rechner hier oder seitens des NLBVs?
Danke im Voraus für Ihre Antwort
Isie:
Falls es sich um prozentuale Leistungsbezüge handelt, werden diese vom Grundbetrag berechnet. Das mag aber in den Bundesländern unterschiedlich geregelt sein.
bettelmusikant:
Hallo, Grundgehalt und Familienzuschlag sind eigentlich grds. nicht verhandelbar. Entweder erhalten Sie ein W2 adäquates Gehalt oder Sie erhalten einen Leistungsbezug der diese 5% Steigerung abbilden soll.
Ist die Beschäftigung an einer Hochschule?
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