Autor Thema: Beihilfeänderung des Bundes / Günstigerer Beihilfeergänzungstarif Debeka  (Read 1867 times)

Elur

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Hallo,

ich habe kürzlich ein Schreiben meiner PKV, der Debeka, erhalten, dass die Beihilfeänderung des Bundes zum 01.01.2021 Auswirkungen auf den Versicherungsschutz hat und statt des Beihilfeergänzungstarifes BE/S2 nun der BE/S1 ändern könnte. Durch diese Beihilfeänderung ist wohl die Beihilfefähigkeit bei bestimmten zahnärztlichen Behandlungen gestiegen. Meine Frage ist, warum weist die Debeka darauf hin, dass ich günstiger versichert werden kann? Ist sie dazu verpflichtet?  Ich soll jetzt mitteilen, ob ich in wechseln möchte. Hat noch jemand dieses Schreiben erhalten und wie hat er darauf reagiert?


ReKo1808

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Hallo,

ich habe dieses Schreiben bereits vor einem Monat bekommen (allerdings bei der DBV/AXA versichert).
Ob sie dazu verpflichtet ist weiß ich nicht, aber könnte es mir gut vorstellen. Schließlich würdest du ja sonst für etwas bezahlen, was du bei deiner Versicherung nie in Anspruch nimmst/nehmen musst, da durch die Beihilfe abgedeckt.

Ich habe selbstverständlich den Tarif gewechselt und somit ein klein wenig Geld gespart.

Liebe Grüße