Hallo,
ich habe kürzlich ein Schreiben meiner PKV, der Debeka, erhalten, dass die Beihilfeänderung des Bundes zum 01.01.2021 Auswirkungen auf den Versicherungsschutz hat und statt des Beihilfeergänzungstarifes BE/S2 nun der BE/S1 ändern könnte. Durch diese Beihilfeänderung ist wohl die Beihilfefähigkeit bei bestimmten zahnärztlichen Behandlungen gestiegen. Meine Frage ist, warum weist die Debeka darauf hin, dass ich günstiger versichert werden kann? Ist sie dazu verpflichtet? Ich soll jetzt mitteilen, ob ich in wechseln möchte. Hat noch jemand dieses Schreiben erhalten und wie hat er darauf reagiert?