Autor Thema: Wechsel von einer GKV in eine andere GKV, Alter >55 Jahre  (Read 1913 times)

ike

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Hallo,

man kann ja inzwischen die GKV alle 18 Monate wechseln.
Geht ein solcher Wechsel von einer GKV in eine andere auch noch, wenn man älter als 55 Jahre alt ist?
(Vielleicht habe ich das mit den 55 Jahren falsch verstanden und bezieht sich "nur" auf den Wechsel PKV->GKV!?)

Person A ist seit Jahrzehnten bei GKV X und möchte nun in GKV Z wechseln, weil Ehepartner B auch in der GKV Z ist und Abrechnungen, Zuzahlungen etc. sich insgesamt einfacher gestalten würden. Außerdem ist GKV Z für die gegebenen Umstände "kundenfreundlicher".
Kündigungsfrist ist ja 3 Monate.

(Hat nicht ganz mit dem Ö.D. zu tun, aber hier sind ja bestimmt ein paar Spezialisten für KVs.)

Vielen Dank!

Kommunalgenie

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Warum sollte das nicht gehen? Meine Oma hat vor kurzem mit 84 Jahren noch die Krankenkasse gewechselt.

Ozymandias

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GKV->GKV geht problemlos.

Die 55 Jahre beziehen sich auf PKV->GKV, auch hier geht es nach 55 noch mit Tricks und manchmal bei Schwerbehinderung.

ike

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Ok, danke. Dann machen wir das mal im Laufe des Jahres.

ike

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Nachfrage:

es besteht aktuell ein Pflegegrad für den Wechsler.
Muss hier wieder etwas neu beantragt werden?

Kündigung und Neuantrag habe ich heute erledigt, der Wechsel dürfte dann (endlich) zum 01.08.2021
(übernächster Monat ist die Kündigungsfrist lt. Gesetzeslage).

Habe ich noch etwas vergessen oder muss noch etwas beachten?

clarion

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Hallo,  falls die Pflegehilfsmittel, z.B. Pflegebett oder Rollstuhl wie zumindest bei den Betten bei den meisten Kassen üblich im Eigentum der Kasse stehen, so wird das nach Vorankündigung abgeholt. Schau in die Bewillungen rein und kontaktiere die Krankenkassen, um den reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Ozymandias

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Siehe Vorredner. Viele Pflegekassen haben bestimmte Bezugsquellen für Pflegehilfsmittel, bei laufenden Verträgen können sich Vertragspartner ändern.

ike

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Danke für den Hinweis mit den Pflegemitteln.
M.W. gab es die auf Rezept und sind nun "unser" Eigentum.

Genau hier liegt auch EIN Grund für die Änderung der GKV: die jetzige hat ihre Standorte für diese Mittel an unmöglichen Orten, wenn diese Geschäfte nun alle an einem Ort sind (beide Elternteile haben dann dieselbe GKV) ist das viel einfacher..

clarion

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Hallo, schau noch mal auf die Bewilligungsbescheide, ob ein Eigentumsvorbehalt besteht. Ein Rezept  zu haben bedeutet nicht Eigentum, sondern es ist die Voraussetzung überhaupt das Hilfsmittel  nutzen zu können.