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Wechsel von einer GKV in eine andere GKV, Alter >55 Jahre

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clarion:
Hallo,  falls die Pflegehilfsmittel, z.B. Pflegebett oder Rollstuhl wie zumindest bei den Betten bei den meisten Kassen üblich im Eigentum der Kasse stehen, so wird das nach Vorankündigung abgeholt. Schau in die Bewillungen rein und kontaktiere die Krankenkassen, um den reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Ozymandias:
Siehe Vorredner. Viele Pflegekassen haben bestimmte Bezugsquellen für Pflegehilfsmittel, bei laufenden Verträgen können sich Vertragspartner ändern.

ike:
Danke für den Hinweis mit den Pflegemitteln.
M.W. gab es die auf Rezept und sind nun "unser" Eigentum.

Genau hier liegt auch EIN Grund für die Änderung der GKV: die jetzige hat ihre Standorte für diese Mittel an unmöglichen Orten, wenn diese Geschäfte nun alle an einem Ort sind (beide Elternteile haben dann dieselbe GKV) ist das viel einfacher..

clarion:
Hallo, schau noch mal auf die Bewilligungsbescheide, ob ein Eigentumsvorbehalt besteht. Ein Rezept  zu haben bedeutet nicht Eigentum, sondern es ist die Voraussetzung überhaupt das Hilfsmittel  nutzen zu können.

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