Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kündigungsfrist 2 oder 4 Wochen
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Dircao:
Hallo!
Ich habe zum 01.02.2021 in einem Landesbetrieb angefangen. Mein Vertrag läuft 2 Jahre. Ich möchte jedoch jetzt den Arbeitgeber wechseln. Ich weiß jetzt nicht wie lang meine Kündigungsfrist ist. Laut Vertrag beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit (6 Wochen Probezeit) 2 Wochen bis zum Monatsende. Bei mehr als 6 Monaten Beschäftigungszeit beträgt sie 4 Wochen bis zum Monatsende. Ich möchte zum 30. Juni kündigen, wäre also eine Beschäftigungszeit von 5 Monaten. Habe ich nun 2 oder 4 Wochen Kündigungsfrist?
Wdd3:
1 Monat zum Monatsende.
Dircao:
Obwohl ich noch keine 6 Monate Beschäftigungszeit habe?
Spid:
Da die TVP keine abweichende Regelung getroffen haben, gilt nach Ablauf der Probezeit vor der Vollendung des sechsten Monats des Arbeitsverhältnisses die Grundkündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB).
Dircao:
Danke!
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