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Rufbereitschaft TVV

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Mrstegap:
Guten Tag zusammen,

Ich beende in 2 Monaten meine Ausbildung auf einer Kläranlage (TV-V). Nun ist es so das mein Meister mir gesagt hat, dass ich nach der Ausbildung keinen Bereitschaftsplatz bekomme, da alle Bereitschaften "vergeben" sind. Nun meine Frage: Ist dies erlaubt? Darf mein Arbeitgeber mir Bereitschaften vorenthalten wegen einer "Regelmäßigkeit"?
Ich meine das ist doch Unfair oder? Mir geht es dabei ja auch darum Arbeitserfahrungen in Störfällen zu erhalten. Ich hoffe ihr könnt mir hier bei dem Thema weiterhelfen.

Viele Grüße
Stefan

Spid:
Ja, ja, unbeachtlich.

Mrstegap:
Sprich ich kann jetzt nichts anderes machen, außer darauf zu warten das jemand seinen Bereitschaftsplatz (wie auch immer) abgibt?

Bastel:
Seit wann ist man den auf solche Kackdienste geil? Die werden im ÖD doch sowieso mies vergütet.

Spid:
Du kannst sicher auch beim AG oder BR jammern in der Hoffnung, daß sie etwas ändern. Ein individualrechtlicher Anspruch darauf, für belastende Sonderformen der Arbeit in Betracht gezogen zu werden, besteht indes nicht.

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