Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Rufbereitschaft TVV
Mrstegap:
--- Zitat von: Spid am 18.05.2021 11:31 ---Du kannst sicher auch beim AG oder BR jammern in der Hoffnung, daß sie etwas ändern. Ein individualrechtlicher Anspruch darauf, für belastende Sonderformen der Arbeit in Betracht gezogen zu werden, besteht indes nicht.
--- End quote ---
Ja verstehe ich. Aber dann frage ich mal so herum. Wieso haben dann meine Kollegen ein "anrecht" darauf in dem ich keinen Platz zugewiesen bekomme. So ganz ergibt das für mich keinen Sinn.
Spid:
Wer hätte ein solches Anrecht behauptet?
Rene:
Die mutmassliche RUFbereitschaft dient dazu ausserhalb der regulären Arbeitszeiten, den Betrieb bei Störfällen möglichst schnell wieder aufnehmen zu können. Daher könnte man auch davon ausgehen, dass der Vorgesetzte, der die Mitarbeiter für die Rufbereitschaft einteilt, eine Bestenauslese vornimmt und eben nicht den frisch ausgelernten, möglicherweise konfliktliebenden und den eigenen finanziellen Vorteil im Auge habenden Mitarbeiter einen "Platz zuweist".
Er würde sich rechtfertigen müssen, falls die Arbeitserfahrungssammlung, welche ja scheinbar nur ausserhalb der regulären Arbeitszeit anfällt, überproportional viel Zeit in Anspruch nimmt und dadurch vermeidbare Schäden finanzieller, ökologischer oder gesundheitlicher Natur auftreten.
Mrstegap:
--- Zitat von: Spid am 18.05.2021 16:21 ---Wer hätte ein solches Anrecht behauptet?
--- End quote ---
Naja mein Chef. Wenn er mir ja ganz klar sagt DU darfst es nicht weil DU keinen Platz bekommst. Der Rest macht ja ganz normal Bereitschaft. Wir haben 4 Teams die immer in einer gewissen Reihenfolge Bereitschaft machen. Das ist eher Bestand an dem sich keiner traut dran zu gehen. "Haben wir schon immer so gemacht so gemacht bleibt das so."
Mrstegap:
--- Zitat von: Rene am 19.05.2021 06:51 ---Die mutmassliche RUFbereitschaft dient dazu ausserhalb der regulären Arbeitszeiten, den Betrieb bei Störfällen möglichst schnell wieder aufnehmen zu können. Daher könnte man auch davon ausgehen, dass der Vorgesetzte, der die Mitarbeiter für die Rufbereitschaft einteilt, eine Bestenauslese vornimmt und eben nicht den frisch ausgelernten, möglicherweise konfliktliebenden und den eigenen finanziellen Vorteil im Auge habenden Mitarbeiter einen "Platz zuweist".
Er würde sich rechtfertigen müssen, falls die Arbeitserfahrungssammlung, welche ja scheinbar nur ausserhalb der regulären Arbeitszeit anfällt, überproportional viel Zeit in Anspruch nimmt und dadurch vermeidbare Schäden finanzieller, ökologischer oder gesundheitlicher Natur auftreten.
--- End quote ---
Okay, wir haben vor 1 Monat einen neuen Mitarbeiter bekommen der sofort in seiner 2 Woche Bereitschaft machen darf.
So schwierig kann es dann ja nicht sein. Vorallem bin ich ja nie alleine auf der Bereitschaft, sondern habe immer einen erfahrenen Kollegen dabei.
Ich habe eher das Gefühl das ist eine komplette Inkompetenz von meinem Vorgesetzten.
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