Die mutmassliche RUFbereitschaft dient dazu ausserhalb der regulären Arbeitszeiten, den Betrieb bei Störfällen möglichst schnell wieder aufnehmen zu können. Daher könnte man auch davon ausgehen, dass der Vorgesetzte, der die Mitarbeiter für die Rufbereitschaft einteilt, eine Bestenauslese vornimmt und eben nicht den frisch ausgelernten, möglicherweise konfliktliebenden und den eigenen finanziellen Vorteil im Auge habenden Mitarbeiter einen "Platz zuweist".
Er würde sich rechtfertigen müssen, falls die Arbeitserfahrungssammlung, welche ja scheinbar nur ausserhalb der regulären Arbeitszeit anfällt, überproportional viel Zeit in Anspruch nimmt und dadurch vermeidbare Schäden finanzieller, ökologischer oder gesundheitlicher Natur auftreten.