Autor Thema: Stellenwechsel im gleichen Bundesland, Probezeit  (Read 1836 times)

Olive

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Hallo zusammen,
ich war ein Jahr (inkl. 6 Monate Probezeit) in Bezirk A, befristet tätig. Mein Vertrag lief aus, sodass ich mich in anderen Bezirken beworben habe und nun seit 3 Monaten unbefristet in Bezirk B arbeite. Nun möchte Bezirk A mich zurück haben (unbefristete Stelle) und ich finde die Idee gut, da mir Bezirk B nicht besonders gefällt. Bezirk A bemüht sich darum mich (innerhalb des gleichen Landes) versetzten zu lassen, was ja noch durch den Personalrat bestätigt werden muss. Meine Frage nun, da ich in Bezirk A bereits eine Probezeit absolviert habe und nun zurück kommen würde mit einem unbefristeten Vertrag, fällt die Probezeit dann weg? Oder lässt sich die aktuelle Probezeit des Bezirkes B anrechnen?

Danke für die Antworten!

Spid

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Antw:Stellenwechsel im gleichen Bundesland, Probezeit
« Antwort #1 am: 19.05.2021 12:11 »
In einem unbefristeten Arbeitsverhältnis hat die Probezeit im TV-L keinerlei Wirkung.

Olive

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Antw:Stellenwechsel im gleichen Bundesland, Probezeit
« Antwort #2 am: 19.05.2021 13:16 »
In einem unbefristeten Arbeitsverhältnis hat die Probezeit im TV-L keinerlei Wirkung.
Bedeutet im Umkehrschluss, dass man vollen Urlaubsanspruch während der Probezeit hat?

Spid

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Antw:Stellenwechsel im gleichen Bundesland, Probezeit
« Antwort #3 am: 19.05.2021 13:26 »
Inwiefern wäre das ein zulässiger Schluß? Die Probezeit wirkt in keinster Weise auf den Urlaubsanspruch.

Olive

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Antw:Stellenwechsel im gleichen Bundesland, Probezeit
« Antwort #4 am: 19.05.2021 13:57 »
Inwiefern wäre das ein zulässiger Schluß? Die Probezeit wirkt in keinster Weise auf den Urlaubsanspruch.
Das ist interessant, mir wurde bisher immer gesagt, dass in der Probezeit nur die bisher "erarbeiteten" Uralubstage in Anspruch genommen werdenn können..

Spid

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Antw:Stellenwechsel im gleichen Bundesland, Probezeit
« Antwort #5 am: 19.05.2021 14:01 »
Probezeit und Urlaubstage stehen in keinerlei Wechselwirkung zueinander.

Lars73

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Antw:Stellenwechsel im gleichen Bundesland, Probezeit
« Antwort #6 am: 19.05.2021 14:12 »
Nach BUrlG besteht ein voller Urlaubsanspruch  nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Dies ist aber nicht an eine Probezeit gekoppelt.