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Nachfrage: Zwei Beschäftigungsverhältnisse nach TV-L

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trulu:
Guten Tag,

ich habe eine eher steuerrechtliche Frage, hoffe aber, dass Sie vielleicht dennoch hier beantwortet kann, da es sich um Arbeitsverhältnisse nach TV-L handelt.

Ein Beschäftigter arbeitet mit 50% TZ an einer Hochschule (Steuerklasse 1) Er möchte eine zusätzliche TZ-Beschäftigung an einer anderen Hochschule im selben Bundesland annehmen (unterschiedliche Gehaltsgruppen). Würde denn das zweite Arbeitsverhältnis nach Steuerklasse 6 versteuert werden, wie üblicherweise bei "Zweitbeschäftigungen" der Fall ist, oder würden hier eher 100% (Steuerklasse 1) zu Grunde gelegt werden, weil in beiden Fällen der Arbeitgeber ja an sich das Land ist?

WasDennNun:
Zwei Verträge, zwei Abrechnungen, zwei unterschiedliche Steuerklassen.

Spid:
Steuer- und sozialversicherungsrechtlich sind mehrere Arbeitsverhältnisse zum selben AG grundsätzlich als ein Arbeitsverhältnis zu behandeln, egal wie viele Verträge oder Abrechnungen dazu erstellt werden.

Glücklisch:
Es kommt darauf an wer als dein Arbeitgeber eingetragen ist.

trulu:
Ist denn der AG bei TV-L grundsätzlich das Land?

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