Guten Tag,
ich habe eine eher steuerrechtliche Frage, hoffe aber, dass Sie vielleicht dennoch hier beantwortet kann, da es sich um Arbeitsverhältnisse nach TV-L handelt.
Ein Beschäftigter arbeitet mit 50% TZ an einer Hochschule (Steuerklasse 1) Er möchte eine zusätzliche TZ-Beschäftigung an einer anderen Hochschule im selben Bundesland annehmen (unterschiedliche Gehaltsgruppen). Würde denn das zweite Arbeitsverhältnis nach Steuerklasse 6 versteuert werden, wie üblicherweise bei "Zweitbeschäftigungen" der Fall ist, oder würden hier eher 100% (Steuerklasse 1) zu Grunde gelegt werden, weil in beiden Fällen der Arbeitgeber ja an sich das Land ist?