Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Einstufung bei Neueinstellung (E11 -> E13)
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 19.05.2021 09:48 ---Bei einer Höhergruppierung wäre das so. Im Sachverhalt geht es jedoch um eine Einstellung.
--- End quote ---
Richtig, aber soll ja Leute geben die von Alterstufen reden, die es nicht gibt und die nicht wissen dass sie nicht den AG wechseln, weil sie beim Land beschäftigt bleiben.
Hätte ja sein können, dass bei beiden Hochschulen das Land der AG ist.
Spid:
Auch beim selben AG ist es nur dann eine Höhergruppierung, wenn keine rechtliche Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses vorliegt.
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