Hallo,
folgende Situation (jeweils selbes Bundesland):
Eine Beschäftigter war knapp 5 Jahre WiMi (bis EG13, Altersstufe 3). Anschließend ist er zwei Jahre an einer anderen Hochschule auf E11 im Verwaltungsbereich tätig, die Einstufung erfolgte bei Einstellung in Altersstufe 3. Er möchte nun an einer anderen Hochschule eine nach EG13 bewertete Stelle an (erneut Verwaltungsbereich). In welche Altersstufe KANN hierbei bei Einstellung eingestuft werden (und worauf besteht Anspruch)?
Vielen Dank.
Beste Grüße