Autor Thema: Arbeitsvertrag Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V)  (Read 6360 times)

BStromberg

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Schönen guten Tag zusammen.

Ich ersuche dieses Forum und die hiesigen Tarifrechtsexperten heute um Rat in Hinblick auf die designierte Beschäftigung eines Bekannten, der in Kürze im Bereich der öffentlichen Abwasserwirtschaft Fuß fassen wird.

Der Arbeitgeber ist ein Versorgungsverband, bei dem die Regelungen des TV-V zur Geltung kommen.

Sachverhalt/Ausgangslage:

Mein Bekannter hat eine der zukünftigen Tätigkeit inhaltsähnliche handwerkliche Beschäftigung (tlw. sogar mit identischer Aufgabenwahrnehmung) über viele Jahre in Industriebetrieben wahrgenommen.

Die Eingruppierung in die ausgeschriebene Entgeltgruppe steht hier nicht zur Debatte.

Frage:

Da die Grundvergütung im Vergleich zum aktuellen Arbeitgeber monetär deutlich niedriger ausfällt, stellt sich ihm die Frage, ob/inwiefern in Hinblick auf die sich anbahnenden "Vertragsverhandlungen" ein Anspruch bzw. arbeitgeberseitiges Ermessen bei der Stufenzuordnung in die ausgeschriebene Entgeltgruppe besteht.

Auf eine "Betriebszugehörigkeit" i.S.d. § 4 TV-V kann er nicht verweisen, da er bisher außerhalb des öffentlichen Dienstes tätig gewesen ist.

Vielleicht kann man über die Regelung des § 5 Abs. 2 S. 3 TV-V "verhandeln" und zumindest mit Stufe 2 bzw. 3 beginnen???

Es darf unterstellt werden, dass die bisherige berufliche Verwendung für die angestrebte Funktion (praktisch über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren) als förderlich i.S.d. Tarifrechts gelten dürfte (Arbeiten und die damit einhergehenden Tätigkeiten basieren bei beiden Arbeitgebern z.B. auf den gleichen gesetzlichen Bestimmungen u.a. nach dem Betriebssicherheitsgesetz bzw. den Vorgaben der DGUV und auch die erforderlichen Qualifikationen/Seminare/Zertifizierungen im Bereich der Betriebssicherheit sind bereits vorhanden).

Für eine Rückmeldung dazu wäre ich den Foristen sehr verbunden.

Mit besten Grüßen zur Mittagspause,
euer lieber Bernd
     
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

Spid

  • Gast
Mit 10 Jahren ließe sich auch innerhalb der tariflichen Regelungen Stufe 4 verhandeln, mit 11 Jahren auch Stufe 5. Das ist bei vielen TV-V-AG auch realistisch.

Wären Fragen zum TV-V nicht im entsprechenden Unterforum besser aufgehoben?

BStromberg

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Mit 10 Jahren ließe sich auch innerhalb der tariflichen Regelungen Stufe 4 verhandeln, mit 11 Jahren auch Stufe 5. Das ist bei vielen TV-V-AG auch realistisch.

Wären Fragen zum TV-V nicht im entsprechenden Unterforum besser aufgehoben?

Erst mal danke für die Auskunft.
Wo sollte ich das Thema denn passender hin verschieben lassen?
Mir erschien "sonstige Tarifverträge" durchaus passend.
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Spid

  • Gast
Das Unterforum "TVÖD Kommunen" ist beschrieben mit "TVöD VKA, TV V, TV-N".

BStromberg

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Das Unterforum "TVÖD Kommunen" ist beschrieben mit "TVöD VKA, TV V, TV-N".

Danke, Moderator wurde informiert!

Um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen:

Es bestehen also keine tarifrechtlichen Hindernisse, gezielt nach der Anerkennung förderlicher Zeiten zu fragen und i.R.d. Vertragsverhandlung eine entsprechende Stufenzuweisung in den Ring zu werfen? Hier konkret bsplsw. Stufe 4 oder gar Stufe 5.

Gibt es keine "Obergrenzen" o.ä. für die Anrechnungsmöglichkeit von Zeiten, die außerhalb der "Betriebszugehörigkeit" im engeren tariflichen Sinne (also außerhalb des öffentlichen Dienstes bei einem privaten Arbeitgeber) erworben wurden?

Die Protokollerklärungen enthalten keine diesbezüglichen Sachinformationen, so dass ich (mangels anderslautendem Kenntnisstand) gegenwärtig davon ausgehe, dass es dem Arbeitgeber unbenommen ist, anzuerkennen, was er für berufsförderlich hält (salopp ausgedrückt)?

Zugegebenermaßen kenne ich die tarifliche/arbeitsrechtliche Judikatur dazu NICHT.
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Spid

  • Gast
Der AG hat hier wie auch in den anderen Tarifregimen (TVÖD, TV-L, TV-H) einen sehr weiten Ermessensspielraum, was er als förderlich erachtet - so weit, daß man fast sagen könnte, daß es genügt, daß die Zeiten vorhanden sind. Allerdings nur fast, denn allzu große Willkür ohne Begründung ließe sich wohl monieren. Es muß aus der vorherigen Tätigkeit irgendein Mehrwert für den AG mindestens indirekt ableitbar sein. Das wäre aber selbst bei "Hat im Sudan als Hacke-Schippe-Männchen im Straßenbau gearbeitet und ist deshalb an die klimatischen Bedingungen unserer Dachgeschoßbüros gewohnt" darstellbar.

WasDennNun

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"Hat im Sudan als Hacke-Schippe-Männchen im Straßenbau gearbeitet und ist deshalb an die klimatischen Bedingungen unserer Dachgeschoßbüros gewohnt" darstellbar.
;D